Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000185
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prielmayerstraße 5
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gräbel, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 8955971618
Fax: +49 9621962410981
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
Für die in der Anlage 1 genannten Postausgangsstellen ist ab 01.07.2023 der Versand von Briefen und Einschreiben durchzuführen. Dieser Vertrag regelt für die in dieser Anlage genannten Gerichte und Justizvollzugsanstalten die Postabholung, die Postvorbereitung sowie den Transport und die Zustellung von Briefsendungen. Ausgenommen sind förmliche Postzustellungsaufträge. Diese sind durch die Auftragnehmerin lediglich zusammen mit der Briefpost bei den Postausgangsstellen abzuholen und bei einer beliebigen Postdienststelle im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzuliefern.
Die sorgfältige und ordnungsgemäße Ausführung von Briefdienstleistungen ist für viele gerichtliche Verfahren von erheblicher Bedeutung. Nicht ausgeführte oder mangelhaft bzw. verspätet bearbeitete Zustellungen von Briefen können für die Rechtspflege und für rechtsuchende Bürger zu ernsthaften Problemen mit sehr weitreichenden Folgen führen.
Es ist beabsichtigt, die Briefdienstleistungen im Rahmen des derzeit laufenden Vergabeverfahrens “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ zu vergeben, in dem durch einen Nachprüfungsantrag derzeit ein Zuschlagsverbot eingetreten ist.
Zur Sicherstellung einer lückenlosen Leistungserbringung wird dieser Interimsvertrag geschlossen. Der Interimsvertrag ist beendet, sobald ein Zuschlag in dem laufenden Vergabeverfahren “Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München – Deutsche eVergabe Verfahrensnummer 2022000464“ erteilt und die Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin dieses Vergabeverfahrens übernommen wurde.
Abholung der Briefpostsendungen bei den Behörden und Erstellung eines Klischees.
Die Höchstmenge umfasst insgesamt 2.674.025 Briefpostsendungen jährlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Es muss eine Interimsvergabe erfolgen, da sich eine Entscheidung im Nachprüfungsverfahren des Hauptverfahrens hinauszögert. Um eine Leistungserbringung zum 01.07.23 zu ermöglichen, wird dieser Interimsvertrag wegen Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV mit einer verkürzten Frist vergeben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvertrag Briefdienstleistungen für die Justizbehörden im Stadtgebiet München
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet
nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.