Lizenzerweiterung der BR-Bilddatenbank Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0030
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanager
E-Mail:
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzerweiterung der BR-Bilddatenbank
Der Bayerische Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München beabsichtigt, die Enterprise Lizenz des Lizenzgebers, Firma 4ALLPORTAL, für seine Bilddatenbank zu erweitern.
Der Bayerische Rundfunk (BR) ist eine deutsche Landesrundfunkanstalt mit Sitz in München. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland ARD und hat die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts.
Zu den Aufgaben des BR gehört eine umfassende, vielfältige und objektive Berichterstattung über politische und gesellschaftliche Themen. Sie soll dazu beitragen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger eine eigene Meinung zu den unterschiedlichsten Themen bilden können. Die Sender stellen eine Grundversorgung an Informationen für die Bevölkerung bereit und bleiben dabei politisch und wirtschaftlich unabhängig.
Der BR nutzt sei 2017 eine Bilddatenbank, der Firma 4ALLPORTAL. Diese Bilddatenbank wurde in den letzten Jahren an die Anforderungen des Bayerischen Rundfunks angepasst.
Nun soll die Enterprise Lizenz für den Bayerischen Rundfunk erweitert werden.
Ein Wechsel der Bilddatenbank zu einem anderen Anbieter ist aufgrund der in den letzten Jahren vorgenommenen Anpassungen nur mit enormen Aufwand verbunden, der in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Erweiterung und Fortführung der Lizensierung im Wert von ca. [Betrag gelöscht] Euro netto steht.
Am 15.03.23 hat der BR entschieden, mit dem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung (siehe oben) abzuschließen. Dieses Datum ist in dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung in Abschnitt
V.2.1 eingetragen.
Im Anschluss an die Entscheidung wurden die Konditionen für diesen Auftrag verhandelt.
Die RV mit Firma 4ALLPORTAL GmbH, 33330 Gütersloh, soll nach dem 30. Juli 2023 geschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die unter Ziffer I.2.4 beschriebenen Anforderungen können nur von Firma 4ALLPORTAL erfüllt werden.
Das vom Auftraggeber seit 2017 System/Datenbanksoftware zur Verwaltung von Bildern wurde in den vergangenen Jahren stetig an geänderte Workflows angepasst und leicht erweitert.
Die nun geplante Erweiterung und Weiterlizensierung der Software für maximal 4 Jahre kann nur vom bisherigen Lizenzgeber, Firma 4ALLPORTAL angeboten werden.
Ein Systemwechsel ist für den Auftraggeber auf wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erweiterung der BR-Bilddatenbank des Lizenzgebers 4ALLPORTAL GmbH
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Strasse 67-71
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 08921762411
Fax: +49 08921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.