Erdarbeiten mit archäologischer Begleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 51_2023_2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenweg 9 / Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdarbeiten mit archäologischer Begleitung
Erweiterung und Brandschutzsanierung des Alten- und Pflegeheims der Hospitalstiftung, Gartenweg 9 in Kaufbeuren
Gartenweg 9, 87600 Kaufbeuren
160 m3 Oberboden abtragen
950 m3 Boden lösen, abtragen und entsorgen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erdarbeiten mit archäologischer Begleitung
Ort: Fischen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnungsanschrift lautet: Alten- und Pflegeheim der Hospitalstiftung, Gartenweg 9 in 87600 Kaufbeuren.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland