SMT - Tutzing - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 6010 Außenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691308
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Außenanlagen
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LEISTUNGSUMFANG
ca. 1 55 m³ Oberboden abtragen
ca. 140 m³ Oberboden liefern
ca. 500 m³ Boden abtragen und zur Beprobung zwischenlagern
ca. 770 m³ Boden fachgerecht entsorgen
70 St Mauerscheiben H 45 cm
..35 St Mauerscheiben H 80 cm
ca. 150 m Pflasterzeile einreihig Granit
ca. 600 m³ Frostschutzschicht einbauen
ca. 65 m³ Schottertragschicht erstellen
ca. 590 m² Gehwegplatte
ca. 1335 m² Betonpflaster
ca. 35 m² Kleinsteinpflaster Segmentbogen
ca. 100 m² Fertigrasen
ca. 300 m² Gebrauchsrasen
ca. 400 m² Glatthaferwiese
25 St Bäume pflanzen
ca. 25 m Hecke pflanzen
ca. 160 St Sträucher pflanzen
ca. 180 m² Stauden pflanzen
6 St Bänke liefern und einbauen
6 St Bank-Tisch-Kombinationen liefern und
einbauen
5 St Holzdecks liefern und aufbauen
10 St Abfallbehälter liefern und einbauen
1 St Spielgerät liefern und einbauen
ca. 130 m Metallgeländer liefern und einbauen
ca. 70 m Metallhandlauf liefern und einbauen
ca. 135 m Zaun Doppelstabmatte liefern und einbauen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission (keine Anwesenheit möglich)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.