SMT - Tutzing - Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1170 Malerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691308
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Malerarbeiten
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Altes Schulhaus und ehem. Lehrerwohnhaus
Überholungsanstrich Innenwände 2300 m2
Anstrich neue Putzflächen / GK Wände 190 m2
Anstrich abgehängte Decken, Dachschrägen 200 m2
Anstrich Außenfassade 1290 m2
Mittelschulgebäude
Anstrich Putzflächen 860 m2
Anstrich Gipskartonwände 780 m2
Anstrich Klassenraumtrennwände 1100 m2
Überholungsanstrich Innenwände 1900m2
Anstrich abgehängte Decken 400m2
Anstrich Stahlbetondecken 385m2
Anstrich verputzte Außenwände 320m2
Anstrich Deckenuntersichten GK 420m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Submission (keine Anwesenheit möglich)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.