Kooperationspartnerschaften für Klassen zur flexiblen Berufsvorbereitung (BV-Flexi), des kooperativen Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ/k) sowie für Berufsintegrationsklassen (BIK) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/11-II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stuttgarter Str. 1
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blank, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 9831686121
Fax: +49 9831686199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationspartnerschaften für Klassen zur flexiblen Berufsvorbereitung (BV-Flexi), des kooperativen Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ/k) sowie für Berufsintegrationsklassen (BIK) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung)
An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsvorbereitungsklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
1572 Staatl. BS Miesbach (OBB)
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und des Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3027 Staatl. BS Kelheim (NB)
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und des Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5018 Staatl. BS Kulmbach (OFR)
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und des Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
In dem ursprünglich veröffentlichten offenen Verfahren LAS-2.3-0212-5/11sind für die nun erneut ausgeschriebenen Lose keine oder keine geeigneten Angebote eingereicht worden. Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht/nicht grundlegend geändert. Die gewählte Verfahrensart ist damit gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV rechtmäßig.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1572 Staatl. BS Miesbach (OBB)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3027 Staatl. BS Kelheim (NB)
Postanschrift: Ladehofstraße 30
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Postanschrift: Lederergasse 2
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5018 Staatl. BS Kulmbach (OFR)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber / Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern / Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber / Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber / Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.