Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 2011HBA006_13
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektroinstallation
Ersatzneubau der Turnhalle der Schrader-Grundschule mit Erweiterung der Josef-Landes-Schule.
ca. 1 St. Wandler-Messung 250A inkl. Netz- und Anlagenschutz
ca. 3 St. Verteiler
ca. 280 m Verlegesysteme (Kabel/Gitterrinne/Flacht.)
ca. 143 m Stahlblechkanal mit Trennsteig
ca. 20.000 m Kabel/Leitung verschiedene Querschnitte
ca. 270 St. Leuchten
ca. 93 St. Sicherheits- und Rettungszeichenleuchte
ca. 3 St. RWA-Anlagen
ca. 60 St. Datendoppeldosen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallation
Ort: Merching
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland