SMT – Tutzing - ELT Blitzschutz Referenznummer der Bekanntmachung: 4030 - ELT Blitzschutz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89124147135
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT – Tutzing - ELT Blitzschutz
Generalsanierung – Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Rahmen der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Tutzing werden die elektrotechnischen Gewerke erneuert.
Die zu sanierenden Gebäude, bestehend aus dem Gebäude der Mittelschule und dem historischen alten Schulhaus, befinden sich auf einem Grundstück in der Ortsmitte der Gemeinde Tutzing in unmittelbarer Nähe von Rathaus und Kirche.
Zum gesamten Schulcampus gehören noch das ehemalige Lehrerwohnhaus, eine Turnhalle mit einer stillgelegten Schwimmhalle, sowie ein Grundschulgebäude.
Blitzschutz
Das Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage Schutzklasse III nach DIN VDE 0185 ausgestattet. Dazu werden das Satteldach der alten Schule sowie das Satteldach und das Flachdach der Mittelschule mit Fangstangen und Ableitungen sowie die erforderliche Erdungsanlage sowie der Potentialausgleich errichtet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
digitale Submission (keine Anwesenheit möglich)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.