Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/7-Los1-II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlsteig 23
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gagel, Renè
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 1
Lose 1 für Infrastruktur und WLAN Ausbau
Marktoberdorf
Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung für das Los 1 "Infrastruktur und WLAN Ausbau" zum Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027. In weiterer Zukunft werden die anderen Lose zum o.g. Projekt zeitversetzt ebenso als EU-Verfahren veröffentlicht.
Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze :
Der Vertrag endet automatisch vor Erreichung der 4 Jahresrahmenvertragsfrist (ausgenommen hiervon sind eventuelle bereits abgerufene Garantien bzw. laufende Garantieansprüche/-Vereinbarungen), wenn die ggf. bekanntgemachte Abrufobergrenze je Position in allen Positionen (vgl. abschließende Liste gem. Nr. 3 Sonstige Vereinbarungen I. des EVB-IT Kaufvertrag) erreicht wurde.
Ein Abruf je Position über die je Position bekanntgemachte Obergrenze ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, sobald bei einer Position die Obergrenze erreicht ist, darf für diese Position keine weiteren/neuen Abrufe erfolgen.
Auftragsgegenstandsbeschreibung Los 1 "Infrastruktur und WLAN Ausbau" :
Der Auftraggeber will seinen Schülern und Schülerinnen jeweils einen sicheren und wirtschaftlichen Zugang zum WLAN zur Verfügung stellen und aus Gründen der Chancengleichheit jedem Nutzer eine gleiche Bandbreite einräumten. Aus diesen Gründen fordert der Auftraggeber folgende Grund- und Mindestanforderungen an die aktiven LAN / WLAN Komponenten:
Der Internetzugang muss schultauglich gefiltert und sicher mittels einer Firewall erfolgen und über folgende Punkte verfügen:
o automatisch aktualisierende Filterliste (Blacklist)
o Festlegung der Filter-Kategorien
o Berücksichtigung von Echtzeit-Daten zu aktuellen Bedrohungen und Angriffen
o VPN-Client für sichere Verbindung von außen zur Nutzung durch externe Zugriffe Anwender wie Administratoren /Servicedienstleister auf die schulisch gestellten W/LAN und Serverdienste.
o VPN und zwei Faktor Authentifizierung, zur sicheren externen Nutzung der schuleigenen Serverkapazitäten und -dienste durch Lehrer/innen und Schüler/innen.
o Anbindung per LDAP an das Verzeichnisdienst von Microsoft (Active Directory), um gruppenbasierte Internetzugänge und die Nutzung der schulischen Serverdienste zu ermöglichen.
Das physikalische Netzwerk muss eine Bandbreite von 1Gbit/s pro Endgerät sowie 10Gbit/s für den Backbone gewähren durch
o Glasfaserverbindungen zwischen den Segmenten,
o moderne und verwaltbare 19“ Switche mit 10Gibt/s Uplink.
o Bei Bedarf Einsatz von POE-Switche für den Anschluss von WLAN-Accesspoints
Dies ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der Serverdienste im dem W/LAN-Netzwerk darzustellen.
Das WLAN muss flächendeckend und ausreichend verfügbar sein, sowie folgende Funktionen den Access Point (AP) gewährt werden:
o Optimale, manuelle oder automatische (beamforming) Ausrichtung der Antennen in Anpassung an die Umgebung, zur besseren Leistungsausnutzung in den Unterrichts-, Gruppen-, Versammlung-, und Sporträumen der Schule und eine möglichst örtlicher Unabhängigkeit - einfache Wahl des Montageortes Wand, und oder Decke - des Access Points in den genutzten Räumen sicherzustellen.
o Steuerung, manuell und automatisch, der Benutzeranzahl pro Access Point (AP), zur Verhinderung, dass die APs an der Leistungsgrenze arbeiten und um eine Fremdnutzung außerhalb der gewünschten Umgebung, örtlich- und zeitlich, in der Schule zu unterbinden.
o Jedem Nutzer im WLAN-Netz wird die gleiche Bandbreite zur Verfügung gestellt, so dass absolute Chancengleichheit einhergeht, ungeachtet der Endgeräte, ungeachtet der Anzahl an zeitgleichen Nutzer und ungeachtet des ZugangMoments im WLAN.
o Jeder Schüler bekommt einen eigenen Benutzernamen und Passwort zugewiesen, um eine individuelle Freigabe und Kontrolle des WLAN-Zuganges pro Nutzer in der Schule
sicherzustellen.
o DPPSK dynamic personal preshered key - alle Nutzer erhalten einen eigenen, personalisierten, VLAN-Zugang. Dies steht im Zusammenhang mit dem obigen Punkt und
ermöglicht eine feinere Justierung und Kontrolle zur Nutzung des W-LAN pro Nutzer in der Schule.
o Automatisierte Feststellung von Fehlern clientseitig durch das WLAN-Netzwerk, dies ermöglicht eine schnellere, einfachere und effizientere Fehlererkennung und Behebung
durch den Administrator - intern und extern.
o Sicherheitsservice über den AP ohne Firewall, ermöglicht einen Zugang zum www auch ohne Firewall, z.B. um kurzfristig bei Ausfall der Firewall einen alternativen und sicheren Zugang zum www herzustellen, um einen reibungslosen Unterricht mit IT zu gewähren.
o Abschaltbare LEDs beim AP zur Eliminierung von störenden und ablenkenden Elementen im Unterricht.
o Ausgestrahlte SSID muss zeitlich steuerbar An/Abschaltung sein, um die schulischen WLAN-Ressourcen bewusst einzusetzen, den Energieverbrauch zu senken und um eine außerschulische / -unterrichtliche Nutzung zu verhindern.
Switch:
o Einstellbarkeit der PoE Dienste
Leistung einstellbar pro Port
Zeitliche Einstellbarkeit pro Port
Zur Schonung der schulischen LAN-Ressourcen und der Energiekosten.
o Managebare Switche, smart- und Cloud-Managend
Dies ermöglicht der Schule eine einfachere und effizientere Administration und spart damit Kosten und Ressourcen.
Der Bieter muss über eine Händler- und technische Zertifizierung für die angebotenen Produkte Access Point und Switche verfügen.
Die Zertifizierungen müssen bestehend und aktuell gültig sein und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 1
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.