Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 1 Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/7-Los1-II
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 1
Lose 1 für Infrastruktur und WLAN Ausbau
Marktoberdorf
Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung für das Los 1 "Infrastruktur und WLAN Ausbau" zum Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027. In weiterer Zukunft werden die anderen Lose zum o.g. Projekt zeitversetzt ebenso als EU-Verfahren veröffentlicht.
Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze :
Der Vertrag endet automatisch vor Erreichung der 4 Jahresrahmenvertragsfrist (ausgenommen hiervon sind eventuelle bereits abgerufene Garantien bzw. laufende Garantieansprüche/-Vereinbarungen), wenn die ggf. bekanntgemachte Abrufobergrenze je Position in allen Positionen (vgl. abschließende Liste gem. Nr. 3 Sonstige Vereinbarungen I. des EVB-IT Kaufvertrag) erreicht wurde.
Ein Abruf je Position über die je Position bekanntgemachte Obergrenze ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, sobald bei einer Position die Obergrenze erreicht ist, darf für diese Position keine weiteren/neuen Abrufe erfolgen.
Auftragsgegenstandsbeschreibung Los 1 "Infrastruktur und WLAN Ausbau" :
Der Auftraggeber will seinen Schülern und Schülerinnen jeweils einen sicheren und wirtschaftlichen Zugang zum WLAN zur Verfügung stellen und aus Gründen der Chancengleichheit jedem Nutzer eine gleiche Bandbreite einräumten. Aus diesen Gründen fordert der Auftraggeber folgende Grund- und Mindestanforderungen an die aktiven LAN / WLAN Komponenten:
Der Internetzugang muss schultauglich gefiltert und sicher mittels einer Firewall erfolgen und über folgende Punkte verfügen:
o automatisch aktualisierende Filterliste (Blacklist)
o Festlegung der Filter-Kategorien
o Berücksichtigung von Echtzeit-Daten zu aktuellen Bedrohungen und Angriffen
o VPN-Client für sichere Verbindung von außen zur Nutzung durch externe Zugriffe Anwender wie Administratoren /Servicedienstleister auf die schulisch gestellten W/LAN und Serverdienste.
o VPN und zwei Faktor Authentifizierung, zur sicheren externen Nutzung der schuleigenen Serverkapazitäten und -dienste durch Lehrer/innen und Schüler/innen.
o Anbindung per LDAP an das Verzeichnisdienst von Microsoft (Active Directory), um gruppenbasierte Internetzugänge und die Nutzung der schulischen Serverdienste zu ermöglichen.
Das physikalische Netzwerk muss eine Bandbreite von 1Gbit/s pro Endgerät sowie 10Gbit/s für den Backbone gewähren durch
o Glasfaserverbindungen zwischen den Segmenten,
o moderne und verwaltbare 19“ Switche mit 10Gibt/s Uplink.
o Bei Bedarf Einsatz von POE-Switche für den Anschluss von WLAN-Accesspoints
Dies ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf der Serverdienste im dem W/LAN-Netzwerk darzustellen.
Das WLAN muss flächendeckend und ausreichend verfügbar sein, sowie folgende Funktionen den Access Point (AP) gewährt werden:
o Optimale, manuelle oder automatische (beamforming) Ausrichtung der Antennen in Anpassung an die Umgebung, zur besseren Leistungsausnutzung in den Unterrichts-, Gruppen-, Versammlung-, und Sporträumen der Schule und eine möglichst örtlicher Unabhängigkeit - einfache Wahl des Montageortes Wand, und oder Decke - des Access Points in den genutzten Räumen sicherzustellen.
o Steuerung, manuell und automatisch, der Benutzeranzahl pro Access Point (AP), zur Verhinderung, dass die APs an der Leistungsgrenze arbeiten und um eine Fremdnutzung außerhalb der gewünschten Umgebung, örtlich- und zeitlich, in der Schule zu unterbinden.
o Jedem Nutzer im WLAN-Netz wird die gleiche Bandbreite zur Verfügung gestellt, so dass absolute Chancengleichheit einhergeht, ungeachtet der Endgeräte, ungeachtet der Anzahl an zeitgleichen Nutzer und ungeachtet des ZugangMoments im WLAN.
o Jeder Schüler bekommt einen eigenen Benutzernamen und Passwort zugewiesen, um eine individuelle Freigabe und Kontrolle des WLAN-Zuganges pro Nutzer in der Schule
sicherzustellen.
o DPPSK dynamic personal preshered key - alle Nutzer erhalten einen eigenen, personalisierten, VLAN-Zugang. Dies steht im Zusammenhang mit dem obigen Punkt und
ermöglicht eine feinere Justierung und Kontrolle zur Nutzung des W-LAN pro Nutzer in der Schule.
o Automatisierte Feststellung von Fehlern clientseitig durch das WLAN-Netzwerk, dies ermöglicht eine schnellere, einfachere und effizientere Fehlererkennung und Behebung
durch den Administrator - intern und extern.
o Sicherheitsservice über den AP ohne Firewall, ermöglicht einen Zugang zum www auch ohne Firewall, z.B. um kurzfristig bei Ausfall der Firewall einen alternativen und sicheren Zugang zum www herzustellen, um einen reibungslosen Unterricht mit IT zu gewähren.
o Abschaltbare LEDs beim AP zur Eliminierung von störenden und ablenkenden Elementen im Unterricht.
o Ausgestrahlte SSID muss zeitlich steuerbar An/Abschaltung sein, um die schulischen WLAN-Ressourcen bewusst einzusetzen, den Energieverbrauch zu senken und um eine außerschulische / -unterrichtliche Nutzung zu verhindern.
Switch:
o Einstellbarkeit der PoE Dienste
Leistung einstellbar pro Port
Zeitliche Einstellbarkeit pro Port
Zur Schonung der schulischen LAN-Ressourcen und der Energiekosten.
o Managebare Switche, smart- und Cloud-Managend
Dies ermöglicht der Schule eine einfachere und effizientere Administration und spart damit Kosten und Ressourcen.
Der Bieter muss über eine Händler- und technische Zertifizierung für die angebotenen Produkte Access Point und Switche verfügen.
Die Zertifizierungen müssen bestehend und aktuell gültig sein und auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bestätigung der Kenntnisnahme Eigenerklärung
K.O.-Kriterium: Ja
Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Eigenerklärung mit Angebotsabgabe erklärt der Angebotsersteller oder bei Bewerber- / Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter für die beteiligten Unternehmen Folgendes: • Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden. • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt. • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt. werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
-- werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. • Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist. • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 A EntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt. Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt. Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
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Die Eigenerklärung zu russischen Unternehmen habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
Eigenerklärung russische Unternehmen mit Angebots- / Teilnahmeantragsabgabe erklärt der Angebotsersteller, bei Bewerber- / Bietergemeinschaften deren bevollmächtigter Vertreter Folgendes: 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers / Bieters in Russland, b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
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Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
K.O.-Kriterium: Nein
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese
nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.
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Bestätigung zu Bewerber-/Bietergemeinschaften
K.O.-Kriterium: Nein
Als bevollmächtigter Vertreter bestätige ich, dass auch sämtliche weitere Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft den Inhalt
der Eignungskriterien zur Kenntnis genommen und deren Inhalt bestätigt haben und vollumfänglich erfüllen.
Hinweise : Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Anlagen zum Angebot
Als bevollmächtigter Vertreter erkläre ich, dass die nachfolgend aufgelisteten Angaben/Erklärungen zum Nachweis der Eignung
Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. der weiteren Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dem Angebot als Anlage beigefügt
wurden:
1. Angaben zum Gewerbezentral-/Wettbewerbsregister (vgl. Eignungskriterium 6) für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergmeinschaft
2. Statistische Angaben (vgl. Eignungskriterium 7) für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Gemeinschaftliche und von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung gem. Ziffer 3.2 der Bewerbungsbedingungen EU
Hinweis: Liegt keine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vor, ist keine Auswahl zu treffen. Bei einer Beantwortung mit
"Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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6.1 Grundlage Auskunft Gewerbezentralregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a
GewO anzufordern.
6.2 Grundlage Auskunft Wettbewerbsregister
K.O.-Kriterium: Nein
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 6 Abs. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes ab einer Höhe von 30.000 € verpflichtet, für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern.
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7.2 KMU-Eigenschaft
K.O.-Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
7.3 NUTS-Code
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
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Hinweis:
Ein Eintrag zu den folgenden Punkten erfolgt erst bei der Angebotsprüfung durch den Auftraggeber, es ist kein Eintrag durch den
Bieter zulässig.
Ausschlussgründe nach § 123 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen nach §123 GWB?
Ausschluss nach § 124 GWB
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, die zum Ausschluss führen?
Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Verpflichtungserklärung für verbundene Unternehmen oder Unterauftragnehmer
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die im Formular „Darstellung der Struktur des Bieters“
unter Nr. 4 „Weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern:“
aufgeführten Leistungen und/oder Ressourcen zu erbringen bzw. tatsächlich
zur Verfügung zu stellen, für die unser Unternehmen vom Bewerber/Bieter vorgesehen
und eingetragen ist.
Hinweis:
Ist die Leistung nicht bereits im Vergabeverfahren zur Überprüfung der Eignung zu
erbringen (= reine Unterauftragsnahme ohne Eignungsleihe), so tritt die
Verpflichtung nur im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter in
Kraft.
Verpflichtungserklärung für Eignungsleiher
Ich/Wir, die oben aufgeführte Firma, garantieren die erforderliche wirtschaftliche,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit für die Maßnahme/n in diesem
Verfahren, für den o.g. Bewerber/Bieter zur Verfügung zu stellen.
Hinweis:
Bei Beanspruchung einer Eignungsleihe hat der Bieter mit dem Angebot diese
Verpflichtungserklärung von beiden Parteien rechtsverbindlich unterschrieben
beizufügen/hochzuladen. Für den Eignungsgeber sind alle geforderten
Eignungsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen bzw.
nachzuweisen.
Erklärung zur gemeinsamen Haftung
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter
entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bewerber/Bieter zu
haften.
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Umsatz Geschäftsjahre
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Berufshaftpflichtversicherung
ausgefüllte (siehe Auflistung und kurze Beschreibung) und unterzeichnete Eigenerklärung "Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung "
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Umsatz Geschäftsjahre
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir versichern, dass ich/wir einen Umsatz i.H.v. mind. 25.000€ pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen erzielt habe/haben.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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Berufshaftpflichtversicherung
K.O.-Kriterium: Ja
Der Auftraggeber fordert eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem
Mitgliedsstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall (Mindeststandard)):
- Personenschäden: 5.000.000,00 €
- Sach- und Umweltschäden: 500.000,00 €
- Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden: 500.000,00 €
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir eine entsprechende Versicherung bereits habe/n bzw. dass ich/wir eine solche Versicherung
mindestens mit den oben genannten Summen spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlages abschließen werde/n.
Ich/ wir versichern, dass eine entsprechende Versicherung mind. in den o.g. Deckungssummen während der gesamten
Vertragslaufzeit bestehen wird.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
zertifizierter Händler
K.O.-Kriterium: Ja
siehe geforderte Mindeststandards
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Bestätigung Scientology-Schutzerklärung [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir versichere/n, dass die unter Nr. 2 der Scientology-Schutzerklärung unter "Vertragsbedingungen/Formulare" geforderten
Punkte eingehalten werden.
Hinweis:
Bei einer Beantwortung mit "Nein" erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren.
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siehe Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung unter "III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"
zertifizierter Händler
K.O.-Kriterium: Ja
Ich/Wir bestätigen, dass ich/wir ein zertifizierter Händler für die angebotenen Produkte sind.
Ich bestätige/ Wir bestätigen, dass mir folgende Mindestanforderungen bekannt sind und ich/wir diese akzeptiere:
- Die Händlerzertifizierung besteht seit mindestens einem Jahr, gerechnet ab dem Tag der Angebotsabgabe.
- Das/Die Zertifikate ist/sind jederzeit auf Anforderung der Vergabestelle und/oder dem AG „Gymnasium Marktoberdorf“
vorzulegen.
Hinweis:
Eine Beantwortung mit "Nein" führt zum AUSSCHLUSS des Angebots.
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Bestätigung Scientology-Schutzerklärung:
Schutzerklärung 1. Erklärung zum Vergabeverfahren Der Bewerber / Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat. 2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung Der Bewerber / Bieter versichert, 2.1. dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; 2.2. dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht. 2.3. Der Bewerber / Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen. 2.4. Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 oder 2.2 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.3 berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. 3. Hinweis nach Art. 9 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Zur Erfüllung der Informationspflicht wird auf die folgende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung verwiesen.
Scientology-Organisation Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44): Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren. Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology. Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern. Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht: Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge. 2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge. 3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen die mit der Erklärung eingegangenen Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft.
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siehe Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung unter "III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit"
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)
Mit dem Angebot sind zwingend die nachfolgend genannten Unterlagen einzureichen. Hierbei handelt es
sich um Mindestanforderungen, die teils dem Nachweis der Eignung dienen.
1.) Mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Unterlagen (vgl. Vertragsbedingungen/Formulare), die
dem Angebot automatisch vom eVergabe-System beigefügt werden und somit Bestandteil des Angebots werden.
• Bewerbungsbedingungen EU
• Ergaenzende_Bewerbungsbedingungen EU
• Datenschutzhinweise_LAS
• Struktur Bieters
• Geheimhaltungsvereinbarung
• Eigenerklärung
• Eigenerklärung RUS-Sanktionen
• Schutzerklärung Scientology
• Erklaerung_Mitarbeiterverguetung_AentG
• Verpflichtungserklaerung_und Erklaerung_zur_gemeinsamen_Haftung
• Informationen zu statistischen Angaben
• 2023-Gym-Marktoberdorf_EVB-IT_Kaufvertrag-Kurzfassung
• 2023-GYM-Marktoberdorf-L_214_Besondere_Vertragsbedingungen_0622
• 2023-Gymnasium Marktoberdorf - L 224 Lohngleitklausel_0821
• 2023-Gymnasium Marktoberdorf - EVB-IT_Kauf_AGB
• 2023-Projekt_GYM_Marktoberdorf-Leistungsbeschreibung&Preisblatt
• 2023-Gymnasium Marktoberdorf - L 2441_Auftragsverarbeitung_1022
• 2023-Gymnasium Marktoberdorf - L 2442_Erklaerung_Auftragsverarbeitung_0421
• Leistungsverzeichnis
• Kriterienkatalog
Hinweis: Teilweise müssen an Stellen (bei Formularen, Leistungsverzeichnis usw.) Eintragungen durch den
Bieter vorgenommen werden.
2.) Unterlagen, welche vom Bieter eigenständig dem Angebot beizufügen sind. Die Unterlagen sind im Bereich
„Eigene Anlagen“ vom Bieter gesondert hochzuladen.
ggf. weitere notwendige Erklärungen für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer oder verbundene
Unternehmen gem. Ziffer 3.1 ff. der Datei „Bewerbungsbedingungen EU“
ggf. je Mitglied der Bietergemeinschaft oder je Unterauftragnehmer gesondert bestätigte
Eigenerklärungen sowie Verpflichtungserklärung und Erklärung zur gemeinsamen Haftung
ggf. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen
ggf. (Allgemeine) Geschäfts- und/ oder Support- / Garantiebedingungen des Herstellers
vollständig ausgefüllte Dokument „2023-Projekt_GYM_Marktoberdorf-Leistungsbeschreibung&Preisblatt“
3.) Zudem weisen wir auf die vom Bieter auszufüllenden (Eignungs-)Kriterien in den Vergabe-unterlagen hin.
4.) Wir weisen auf die Verpflichtung der Vorlage einer Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch den
entsprechenden Versicherer unverzüglich nach Zuschlag hin.
....vgl. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze und Auftragsgegenstandsbeschreibung Los 1 "Infrastruktur und WLAN Ausbau" inkl. Vorgaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.