Neubau Funktionalgebäude und Zentrallager Ragow
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3051502034
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.50hertz.com
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Funktionalgebäude und Zentrallager Ragow
Am Standort des Umspannwerkes Ragow soll ein neues Funktionalgebäude (Los 1) und Zentrallager (Los 2) errichtet werden.
Zusätzliche Hinweise:
Im Zusammenhang mit den absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien stellt die Vergabestelle stellt klar, dass alle Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen und gültigen Rechtsvorschriften zu erbringen sind. Die Leistungen sind daher unter Beachtung der jetzt schon bekannten und absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien anzubieten und entsprechend zu kalkulieren, insbesondere der sog. Mantelverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, der neu gefassten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie den Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
Die Vergabestelle stellt in Aussicht, dass die Ausschreibungsunterlagen insoweit ggf. kurzfristig angepasst werden. Hierzu wird eine Information zeitnah zur Verfügung gestellt.
Neubau Funktionalgebäude Ragow
Am Standort des Umspannwerkes Ragow soll ein neues Funktionalgebäude zur Betreuung der Assets in Südbrandenburg und Ostsachsen für die MitarbeiterInnen des Regionalzentrums Ost der 50Hertz Transmission GmbH errichtet werden.
Bei dem geplanten Neubau (schlüsselfertige Errichtung) handelt es sich um ein 2-geschossiges, nicht unterkellertes, freistehendes Gebäude in quadratischer Form. Der Neubau ist nach § 2 Abs. 3 BbgBO der Gebäudeklasse 3 zuzuordnen.
Gebäudenutzung: für Büro- und Technikzwecke
Gebäudesubstanz:
Bodenplatte, Wände, tragende Stützen, Decken in Stahlbeton
nichttragende Innenwände aus Trockenbau
Flachdach mit extensiver Begrünung
Leistungsumfang: Kostengruppen KG 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) + 400 (Bauwerk- Technische Anlagen) + 500 (Aussenanlagen)
Zusätzliche Hinweise:
Im Zusammenhang mit den absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien stellt die Vergabestelle stellt klar, dass alle Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen und gültigen Rechtsvorschriften zu erbringen sind. Die Leistungen sind daher unter Beachtung der jetzt schon bekannten und absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien anzubieten und entsprechend zu kalkulieren, insbesondere der sog. Mantelverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, der neu gefassten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie den Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
Die Vergabestelle stellt in Aussicht, dass die Ausschreibungsunterlagen insoweit ggf. kurzfristig angepasst werden. Hierzu wird eine Information zeitnah zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Verlängerung: abhängig von Fertigstellung des Baus und Abruf der Optionen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Neubau Zentrallager Ragow
Die 50Hertz Transmission GmbH sorgt für den Transport von Elektroenergie mit den Übertragungsnetzen der 380 kV- und 220 kV-Ebene. Zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung in diesen Netzen in der Fläche gibt es fünf Regionalzentren. Am Standort des Umspannwerkes Ragow soll ein neues Zentrallager der 50Hertz Transmission GmbH errichtet werden. Das Zentrallager dient zur Versorgung der 50Hertz-Assets mit Reservegeräten, Störreserve, Hilfs- und Betriebsstoffen und zur Lagerung für Reservematerial für den Süd-Ost-Link, sowie weiterer Neubau- u. Großprojekte für das 50HertzÜbertragungsnetz und die dazugehörigen Schaltanlagen.
Der neue Standort bietet genügend Platz, um die benötigte Lagerkapazität errichten zu können und bietet zusätzliche Möglichkeiten für Erweiterungen. Durch die Nähe zum neuen Regionalzentrums sollen sich Synergieeffekte in der Infrastruktur und Versorgung ergeben. 2 Hallen ca. 125 x 25 m mit Brückenkränen. 1 Halle ca. 76 x 25 m für Verschieberegalanlage. Ca. 12 m Höhe, ca. 8.200 m².
Weitere Hinweise:
Im Zusammenhang mit den absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien stellt die Vergabestelle stellt klar, dass alle Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen und gültigen Rechtsvorschriften zu erbringen sind. Die Leistungen sind daher unter Beachtung der jetzt schon bekannten und absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien anzubieten und entsprechend zu kalkulieren, insbesondere der sog. Mantelverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, der neu gefassten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sowie den Änderungen der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.
Die Vergabestelle stellt in Aussicht, dass die Ausschreibungsunterlagen insoweit ggf. kurzfristig angepasst werden. Hierzu wird eine Information zeitnah zur Verfügung gestellt.
abhängig von Fertigstellung des Baus und Abruf der Optionen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung Ausschlussgründe GWB (Ausschlusskriterium): Hiermit erklären wir, dass auf unser Unternehmen keiner der in den §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zutrifft.
• Eigenerklärung Mindestlohn (Ausschlusskriterium): Hiermit erklären wir, dass der gesetzliche Mindestlohn bzw. tarifliche Vergütungsregelungen für alle Mitarbeiter, soweit anzuwenden, eingehalten werden.
• Hiermit erklären wir, dass wir die Eigenerklärung Russland Sanktionen aus den Ausschreibungsunterlagen bestätigen (Ausschlusskriterium).
• Geschäftsberichte (Ausschlusskriterium): Mit dem Teilnahmeantrag sind die Geschäftsberichte, ersatzweise die Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen, soweit vorhanden.
• Umsätze (Ausschlusskriterium): Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit vorhanden. (siehe Bewerberfragebogen)
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen, siehe auch den folgenden link:
https://eliagroup.sharepoint.com/:b:/s/Filebox/ESy1NSez27FBhXVbQHQer7IBlbVzhVv-R7kQVxguZLVAXw
a) Aufbau des Teilnahmeantrags: Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(3) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(4) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen. Bitte beachten Sie unsere Ergänzungen welche unter folgendem Link hinterlegt sind: https://eliagroup.sharepoint.com/:b:/s/Filebox/ESy1NSez27FBhXVbQHQer7IBlbVzhVv-R7kQVxguZLVAXw
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3.
Sicherheiten gemäß Ausschreibungsunterlagen
siehe Anlage B.1_Vertragstext_Los1, Anlage B.1_Vertragstext_Los2, Anlage B.2_Zahlungsplan_Los1, Anlage B.2_Zahlungsplan_Los2 der Ausschreibungsunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Fragen und Antworten: Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. b) entfällt c) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags (1) Die Vergabestelle behält sich vor, den letztem vom Bewerber erhältlichen testierten Geschäftsbericht oder eine Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 6 Monate) nachzufordern. (2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen. (3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch oder Englisch vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. (4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z.B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber (5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), als auch - soweit eine solche Angabe bereits mit dem Teilnahmeantrag möglich ist - solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist. Der AG behält sich vor, eine Backupfunktion mit den Bietern zu vereinbaren, für den Fall, dass erhebliche Störungen des Vertrages eines AN vorliegen. (6) Aufgrund zur Teilnahme am Verfahren notwendigen Registrierung in ARIBA wird es empfohlen sich spätestens 72 Stunden vor Ende der Teilnahmeantragsfrist beim zuständigen EinkäuferIn schriftlich (per E-mail) zu melden. 50Hertz muss den Bewerber zur ARIBA Plattform einladen. Eine Registrierung des Bewerbers auf ARIBA ist für eine Teilnahme an diesem Verfahren zwingend notwendig.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."