EU-Aus. Sammlung, Transport, Verwertung+Beseitigung mit Behältergest. v. Wertstoffen + Datenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: TUM WERTSTOFF GM 2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Römerhofweg 67
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 15170517751
Fax: +49 8212590650
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-Aus. Sammlung, Transport, Verwertung+Beseitigung mit Behältergest. v. Wertstoffen + Datenschutz
EU-Ausschreibung Sammlung, Transport, Verwertung + Beseitigung mit Behältergestellung
von WERTSTOFFEN (LOS 1 + 2) + DATENSCHUTZ RELEVANTE DOKUMENTE (LOS 3) beim TUM Campus GARCHING + Campus MÜNCHEN + sonstige TUM Standorte
Allg. Infps für LOSE 1-3 - LOS 1: Wertst. TUM GAR
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Technische Universität München (kurz TUM oder TU München) ist die einzige Technische Universität in Bayern. Sie ist mit ca. 48.000 Studenten die zweitgrößte Technische Hochschule in Deutschland (TU 9). Ihr Stammsitz ist München.
Die TUM Technische Universität München hat mit dem Stammgelände in der Münchner Innenstadt, dem Forschungscampus in Garching und dem Wissenschaftszentrum für Ernährung, Landnutzung und Umwelt in Freising-Weihenstephan drei Hauptstandorte und mehrere sonstige Standorte.
Die TUM verarbeitet, verwertet und entsorgt ihre Abfälle auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), des Bayerischen Abfallgesetz (BayAbfG), der Gewerbeabfall VO (GewAbfV) und nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. der DIN 66399.
Hierbei werden auf der gesamten Fläche der TUM alle anfallenden Abfälle gesetzeskonform eingesammelt, befördert und auf der gesetzlichen Grundlage möglichst einem System zur stofflichen oder energetischen Verwertung zugeführt.
Die ausgeschriebenen Leistungen Wertstoffe und Datenschutz relevanten Dokumenten werden von den TUM für den Standort GARCHING (Los 1), MÜNCHEN (Los 2). Standort GARCHING + MÜNCHEN (beim Los 3) und sonstigen zugehörigen TUM Standorten nach den Ausschreibungsunterlagen zum 01.01.2024 neu vergeben. Die TUM schreibt die zu erbringenden Leistungen in drei Losen aus, wobei im Rahmen der Ausschreibung auf ein, zwei oder drei Lose geboten werden kann. Die Leistung wird in Losen mit rechtlich eigenständigen Verträgen vergeben.
Die Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben:
LOS 1: WERTSTOFFE bei der TUM Garching
a) die Sammlung, der Transport und Verwertung von Wertstoffen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung
b) Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Umleerbehälter und Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Standort GARCHING.
LOS 2: WERTSTOFFE bei der TUM München
a) die Sammlung, der Transport und Verwertung von Wertstoffen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung
b) Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Umleerbehälter und Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Standort MÜNCHEN + sonstige Standorte.
LOS 3: DATENSCHUTZ RELEVANTEN DOKUMENTEN bei der TUM Garching +
TUM München und sonstigen Standorten
a) die Sammlung, der Transport von Datenschutz Dokumenten zur Vernichtungs- einrichtung mit Dienstleistung.
b) Gestellung von Abfallbehältern (Datenschutzbehältern) laut Be-hälterverzeichnis der TUM Garching + TUM München + sonstigen Standorten.
Bei Auftragsbeginn müssen neue Behälter / Container (siehe Vorgaben in der Anlage 11 mit Bildern) mit jeweils gleicher Ausführung an den jeweiligen Standorten zur Aufstellung kommen, d.h. auch in den vorgegebenen Deckelfarben, technischen Ausführung und einheitlichen Aufklebern nach den Vorgaben der TUM. Die Realisierung muss bis spätestens 31.03.2024 nach Auftragsunterzeichnung vollzogen sein (maximale Übergangsfrist für den Unternehmer).
Nachweise über die Verfügbarkeit von den eingesetzten Fahrzeugen:
Für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle nach den detaillierten Angaben bzw. Nachweisen erfolgt der Einsatz von Fahrzeugen, inkl. der Antriebs- und Schadstoffklasse (mindestens Euro Norm 6 bis maximal zum 31. 12. 2026), nach folgender Logistik-Konzeption:
Im Rahmen der Umsetzung des „Saubere Fahrzeug Beschaffung Gesetz“ besteht folgendes verbindliches logistische Umsetzungskonzept:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.12.2026 mit dem Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb oder Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen eFuel Antrieb.
Phase 2: Ab spätestens 01.01.2027 sind Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen alternativer Antrieb mit eFuel) einzusetzen.
Die Zertifikate für alle Betriebsstätten und Niederlassungen und LKW für den sach- und umweltgerechten Transport der Abfälle. Hier: detaillierte Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge inkl. der Schadstoffklasse; mind. Euro Norm 6.
- Beim Los 1 und Los 2 die Genehmigungen der Betriebsstätten und zugelassenen Sammelfahrzeuge.
und ansonsten
- beim LOS 3 ergänzend der Nachweis über die Verfügbarkeit eines nach DSGVO und DIN 66399 geeigneten und zertifizierten:
a) Transporter-LKW mit 3,5 to bis 7,49 to mit Hebebühne und
b) eines LKW mit dem geforderten Aufbau / mit oder ohne mobile Anlage und
c) allen notwendigen gesetzlichen Genehmigungen / Zertifikate für alle Betriebsstätten bzw. Vernichtungsanlagen
Hinweis zu einem Überbrückungskonzept:
Sofern gegenwärtig und zum Zeitpunkt der Abgabe der Bieterunterlagen der Nachweis über die geforderten Verfügbarkeiten der technischen Ausrüstungen (z.B. neue Behälter nach der ANLAGE 11, Transporter, etc.) fehlen, hat der Unternehmer die Nachweise über deren verbindliche Beschaffung nachzureichen und in einem Überbrückungskonzept beizulegen.
Für die Übergangszeit (bis spätestens 31.03.2024), d.h. von Vertragsbeginn bis zur Verfügbarkeit der technischen Ausstattung, muss der Unternehmer ein schlüssiges Überbrückungskonzept (Bereitstellungskonzept) den Bieterunterlagen beilegen.
Die TUM behält sich vor, das Überbrückungskonzept im Rahmen der Angebotswertung auf Praktikabilität zu bewerten. Die TUM kann das Überbrückungskonzept bei Unvollständigkeit und fehlender Praktikabilität ablehnen und den Bieter somit von der weiteren Angebotswertung ausschließen.
Die Zuschlagskriterien richten sich nach folgender Bewertungsmatrix (verkürzt dargestellt):
LOS 1-3 - max. 160 Punkte
- Preis (max. 100 Punkte)
- Entfernung TUM zur Betriebsstätte (max. 10 Punkte)
- Entfernung TUM zur Verwertungs- bzw.. Vernichtungsanlage (max. 10 Punkte)
- Reklamationsmanagement (max. 10 Punkte)
- Qualifiaktion (max. 5 Punkte)
- Sozialaspekt (max. 5 Punkte)
- Nachhaltigkeitsmaßnahmen (max. 10 Punkte)
- Einsatz von alternativen Antrieben (max. 10 Punkte)
Die Verträge mit den TUM Garching und München werden rechtlich selbstständig mit Wirkung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 für die Dauer von zunächst 3 Jahren geschlossen. Danach verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht von einer der Vertragsparteien neun Monate vor Vertrags-ende schriftlich gekündigt werden (erstmalig zum 31.03.2026).
Achtung es gibt 2 Phasen zur Vertragslauftzeit (siehe Anlage 2 - Seite 13 - Ziffer 14), die zur vollständigen Erfüllung der Vertragslaufzeit zu erfüllen sind.
Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.12.2028.
Siehe weitere Informationen unter Punkt EU II2.14.
Die Verträge mit den TUM Garching und München werden rechtlich selbstständig mit Wirkung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 für die Dauer von zunächst 3 Jahren geschlossen. Danach verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht von einer der Vertragsparteien neun Monate vor Vertrags-ende schriftlich gekündigt werden (erstmalig zum 31.03.2026).
Hinweis zum Handling des alternativen Antrieb in den Fahrzeugen:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.12.2026 mit dem
Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
oder
Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen eFuel Antrieb mit Matrixbewertung.
Phase 2: Ab spätestens 01.01.2027 sind nur Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen alternativer Antrieb mit eFuel) einzusetzen. Mit automatischer Vertragsverlängerung um je ein Jahr, wenn ein verbindlicher Bestell- bzw. Einsatznachweis von einem zugelassenen Vertragshändler der TUM bis 31.03.2026 vorgelegt wird und die neuen Transportpreise alternativer Antrieb vertragskonform vereinbart sind.
Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.12.2028.
LOS 2: Wertstoffe bei der TUM München
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a) die Sammlung, der Transport und Verwertung von Wertstoffen zur Entsorgungs- und Verwertungseinrichtung
b) Gestellung und Vermietung von Abfallbehältern (Umleerbehälter und Container) laut Behälterverzeichnis der TUM Standort MÜNCHEN + sonstige Standorte.
Die Verträge mit den TUM Garching und München werden rechtlich selbstständig mit Wirkung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 für die Dauer von zunächst 3 Jahren geschlossen. Danach verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht von einer der Vertragsparteien neun Monate vor Vertrags-ende schriftlich gekündigt werden (erstmalig zum 31.03.2026).
Achtung es gibt 2 Phasen zur Vertragslauftzeit (siehe Anlage 2 - Seite 13 - Ziffer 14), die zur vollständigen Erfüllung der Vertragslaufzeit zu erfüllen sind.
Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.12.2028.
Siehe weitere Informationen unter Punkt EU II2.14.
Die Verträge mit den TUM Garching und München werden rechtlich selbstständig mit Wirkung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 für die Dauer von zunächst 3 Jahren geschlossen. Danach verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht von einer der Vertragsparteien neun Monate vor Vertrags-ende schriftlich gekündigt werden (erstmalig zum 31.03.2026).
Hinweis zum Handling des alternativen Antrieb in den Fahrzeugen:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.12.2026 mit dem
Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
oder
Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen eFuel Antrieb mit Matrixbewertung.
Phase 2: Ab spätestens 01.01.2027 sind nur Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen alternativer Antrieb mit eFuel) einzusetzen. Mit automatischer Vertragsverlängerung um je ein Jahr, wenn ein verbindlicher Bestell- bzw. Einsatznachweis von einem zugelassenen Vertragshändler der TUM bis 31.03.2026 vorgelegt wird und die neuen Transportpreise alternativer Antrieb vertragskonform vereinbart sind.
Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.12.2028.
LOS 3: Datenschutz relevante Dokumente
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a) die Sammlung, der Transport von Datenschutz Dokumenten zur Vernichtungseinrichtung mit Dienstleistung.
b) Gestellung von Abfallbehältern (Datenschutzbehältern) laut Behälterverzeichnis der TUM Garching + TUM München + sonstigen Standorten.
Vertragslaufzeit und Kündigung:
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 01.01.2024 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2026 geschlossen mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein Jahr wenn nicht spätestens neun Monate vor Vertragsablauf von einer der Vertragsparteien gekündigt wird oder automatisch zum 31.12.2026, wenn bis spätestens zum 31.03.2026 ein verbindlicher Nachweis zum Einsatz von Sammelfahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-. Wasserstoff oder anerkannter eFuel Antrieb) vom Unternehmer der TUM Stabstelle von einem zugelassenen Fachbetrieb bzw. LKW Vertragshändler vorgelegt wird und die Preise für die Transportkosten mit Fahrzeugen mit alternativen Antrieb erfolgreich abgeschlossen sind. (siehe hierzu auch § 8 (1) des Vertrages).
Betroffen von der Regelung Fahrzeuge mit alternativen Antrieb sind nach dem Vertrag folgende Fahrzeugtypen:
LOS 3 (Kasten-)Sammel-LKW (ausgenommen mobiler Schredder-LKW)
Die Verträge mit den TUM Garching und München werden rechtlich selbstständig mit Wirkung vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026 für die Dauer von zunächst 3 Jahren geschlossen. Danach verlängern sich diese Verträge automatisch um jeweils ein Jahr, wenn diese nicht von einer der Vertragsparteien neun Monate vor Vertrags-ende schriftlich gekündigt werden (erstmalig zum 31.03.2026).
Hinweis zum Handling des alternativen Antrieb in den Fahrzeugen:
Phase 1: Ab Vertragsbeginn bis spätestens 31.12.2026 mit dem
Einsatz von Fahrzeugen mit mindestens Euro Norm 6 Antrieb
oder
Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen mit E-Antrieb Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen eFuel Antrieb mit Matrixbewertung.
Phase 2: Ab spätestens 01.01.2027 sind nur Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (E-Antrieb oder Wasserstoff-Antrieb oder zugelassenen alternativer Antrieb mit eFuel) einzusetzen. Mit automatischer Vertragsverlängerung um je ein Jahr, wenn ein verbindlicher Bestell- bzw. Einsatznachweis von einem zugelassenen Vertragshändler der TUM bis 31.03.2026 vorgelegt wird und die neuen Transportpreise alternativer Antrieb vertragskonform vereinbart sind.
Vertragsende ohne Kündigung ist der 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung/ -erlaubnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Statt einem Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Person der Geschäftsführung oder gleichwertig nach Maßgabe des Herkunftslandes, welcher bei Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate sein darf, kann auch eine Eigenerklärung der bietenden Partei abgegeben werden
- Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflichtversicherung) gültige Police (Nachweis, dass der Versicherungsschutz besteht)
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen)
(Falls Ausstellung nicht möglich, eigenhändige Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und
Versicherungsnachweise für Personen- und Sachschäden
- Der Gesamtumsatz und den Umsatz in den ausgeschriebenen Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Referenzbelege beim Los 1 und Los 2:
Die auf dem Gebiet der ausgeschriebenen Leistungen bestehenden Erfahrungen mit Belegung durch eine Referenzliste mit Ansprechpartnern und Telefonnummern;
- mindestens zwei Referenzen für die Sammlung und Abfuhr von Wertstoffen, u.a. mit PPK und Wertstofflogistik in den Jahren 2020 - 2022,
- darunter in einem Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern in den Jahren 2020 bis 2022.
-Referenzbelege beim Los 3:
Der Unternehmer für das Los 3 hat folgende Referenzen bzw. Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
- Zwei Referenzkunden, darunter einen mit mehr als 200 Mitarbeitern bei dem eine Datenschutzentsorgung über mehr als zwei Jahre stattfand
- Nachweise für eine genehmigte Vernichtungsanlage für die jeweiligen DATENSCHUTZ Behälter in allen geforderten Größen in denen die Dokumente der TUM vernichtet werden.
- Vollständige Nachweise der Technischen Ausstattung (Euro Norm 6 + sonstiges) + gelistete Nachweise des Bieters (siehe Auschreibungsbedingungen Seite 6-9)
- ergänzende Nachweise zur Bewertungsmatrix (Anlage 8) zu den einzelnen Themenfeldern (Entfernungen, Reklamtions-/Beschwerdemanagement, Qualifikation Leitung/Sammelteam, Sozialaspekte, Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Einsatz v. alternativen Antrieben)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.