Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: LZBP-8014-1-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Reuter-Str. 119
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9519331598
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für alle Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, des Polizeipräsidiums Oberpfalz, des Polizeipräsidiums Niederbayern, des Polizeipräsidiums Oberfranken sowie das Polizeiverwaltungsamt in Straubing abzuschließen.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2023, und endet automatisch zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für alle Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, des Polizeipräsidiums Oberpfalz, des Polizeipräsidiums Niederbayern, des Polizeipräsidiums Oberfranken sowie das Polizeiverwaltungsamt in Straubing abzuschließen.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2023, und endet automatisch zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters pro Jahr, für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Erklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr.
Siehe 2) - Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr
1) Darstellung von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei (3) Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die erfolgreiche Belieferung mit Büroverbrauchsmaterial (Mindestanforderung).
2) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführendenn Leistungen angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist, eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen.
Siehe 1) - es müssen mindestens 3 Referenzen angegeben werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter haben folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
2) Bieterfragen sind über die Bieterkommunikation des Vergabesystems zu stellen. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Angebote, die per Mail zugesendet werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht verschlossen und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
4) Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag. Eine Unterteilung in Lose erfolgt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht (vgl. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Der Auftraggeber will das Artikelsortiment für die beteiligten Verbände vereinheitlichen und der mit der Artikelpflege im Warenwirtschaftssystem des Auftraggebers verbundene Verwaltungsaufwand soll effizient gestaltet werden. Die Dienststellen des Auftraggebers sollen Warengruppen übergreifende Bestellungen tätigen können, ohne Gefahr zu laufen je Warengruppe den Mindestbestellwert erreichen zu müssen bzw. einen Mindermengenzuschlag zahlen zu müssen (vgl. Ziff. 2.12 der Leistungsbeschreibung).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union