Trockenbeschichtungsanlage - PR437890-3820-W FFB Referenznummer der Bekanntmachung: PR437890-3820-W FFB
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Wissenschaftliche Geräte
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbeschichtungsanlage - PR437890-3820-W FFB
Trockenbeschichtungsanlage
Fraunhofer-Einrichtung Forschungsfertigung Batteriezelle FFB
Mendelstraße 11
48149 Münster
1 St. Trockenbeschichtungsanlage mit Optionen:
3.2.1.15 Funktionswalzen: Option für eine Temperatur der Funktionswalzen bis zu 200 °C
3.2.1.16 Funktionswalzen: Jede Funktionswalze individuell beheizbar
3.2.1.23 Zugänglichkeit: Der Bauraum unterhalb der beiden Trägerfilmwalzen bleibt mindestens dem Wal-zendurchmesser in Länge und Breite frei, damit in diesem Bereich Inline-Sensorik, Schneid- und Absaugvor-richtungen installiert werden können
3.2.1.25 Abnahmerakel: Ergänzung von Punkt 3.2.1.24 um eine gemeinsame Absaugeinheit für alle Funk-tionswalzen, um den Materialüberschuss absaugen zu können (ggf. in Kombination mit Punkt 3.3.3.6)
3.2.2.4 Einstellbare maximale Spaltweite für Reinigung und Wartung
3.3.1.6 Bei 6-Walzen-Konzept: eine Drehrichtungsumkehr der Auf- und Abwickeleinheit
3.3.1.7 Bahnzugentkopplung vor dem Walzspalt
3.3.1.8 Bahnzugentkopplung nach dem Walzspalt
3.3.2.5 Dosiersystem: Anbieten eines Dosiersystems zur geregelten, horizontal gleichmäßigen Speisung der beiden Filmbildnerspalte über ein System mit gravimetrischer Fördereinheit, beidseitig vorzusehen. Integration in den unter Punkt
3.3.2.3 vorgesehenen Bauraum
3.3.3.6 Entfernen des Verschnitts: Der Verschnitt wird direkt inline abgesaugt und in einem separaten, bei Anlage beigestelltem Gerät gesammelt (ggf. kombiniert mit Punkt 3.2.1.24).
4.2.1 Handhabung der Wickelhülse inkl. Coil mit einem Innendurchmesser von 3'' muss gewährleistet sein bei einem Coildurchmesser von max. 500 mm und einer Wickelhülse mit einer Länge von mind. 600 mm. Die maximale Traglast des Handhabungs-/ Transportsystem muss 400 kg betragen.
4.3.10 2x Liniensensoren zur Bestimmung der Schichtdicke im Randbereich der Beschichtung.
4.3.12 System zur Flächengewichtsmessung der Trockenbeschichtung. Sowohl für Anode als auch Kathode einsetzbar mit folgenden Minimalanforderungen:
- Messprinzip diskutabel, allerdings nicht Beta-Strahler
- Messgenauigkeit der Substratfolie über gesamten Messbereich < 0,5% (Anode: Kupfer und Kathode: Aluminium) (falls beim angebotenen System für sinnvollen Einsatz benötigt)
- Messgenauigkeit der Beschichtung über gesamten Messbereich < 0,5% (Anode und Kathode)
- Abtastrate < 10 1/ms
- Breite des physikalischen Messflecks auf dem Produkt in Bahnrichtung < 10mm
4.3.14 Oberflächeninspektionssystem: Defekterkennung mittels Kamera o.ä., nach Laminieren, vor Aufwickeln - Minimale Auflösung pro Pixel (Länge x Breite) ≤ 50 x 50 µm
4.3.15 Für die Einbindung externer Unternehmen/Forschungseinrichtung, um bei der Anlagenmontage externe Messtechnikmodule zu integrieren müssen Kostensätze für die auf AN-Seite beteiligten Mitarbeiter für mechanische und elektrische Konstruktion, sowie für Softwareentwicklung genannt werden.
4.4.1 Lasermarkierung (Data Matrix Code) auf einem 20 mm unbeschichteten Ableiter der beschichteten Elektrodenbahn (angeordnet zwischen dem Laminieren und dem Aufwickeln) bei maximaler Bahngeschwindigkeit
4.4.2 Codeleseeinrichtung Inline: Einbau von Leseeinrichtung zum Auslesen von Markierungen auf der Elektrodenoberfläche bei maximaler Bahngeschwindigkeit
4.4.3 Codeleseeinrichtung Eingangsmaterialien: Handscanner zum Auslesen von Markierungen von Eingangsmaterialien und Verknüpfung mit Auftrag
4.4.4 Markierung auf Batchebene: Der beschichtete Coil bzw. dessen Träger muss nach dem Prozess mit einer Markierung (z. B. Etikett, Inkjet, Laser) für Folgeprozesse identifizierbar gestaltet werden
6.5.1 Im Rahmen des AfterSales Service des Lieferanten soll daher eine erhöhte Priorität und zugesicherte Reaktionszeit auf sämtliche Anliegen, die Funktionalität der Anlage betreffend, reagiert werden.
Telefonischer Support: Innerhalb eines Tages
Vor-Ort-Support: Innerhalb von zwei Wochen
3.2.1.15 Funktionswalzen: Option für eine Temperatur der Funktionswalzen bis zu 200 °C
3.2.1.16 Funktionswalzen: Jede Funktionswalze individuell beheizbar
3.2.1.23 Zugänglichkeit: Der Bauraum unterhalb der beiden Trägerfilmwalzen bleibt mindestens dem Wal-zendurchmesser in Länge und Breite frei, damit in diesem Bereich Inline-Sensorik, Schneid- und Absaugvor-richtungen installiert werden können
3.2.1.25 Abnahmerakel: Ergänzung von Punkt 3.2.1.24 um eine gemeinsame Absaugeinheit für alle Funk-tionswalzen, um den Materialüberschuss absaugen zu können (ggf. in Kombination mit Punkt 3.3.3.6)
3.2.2.4 Einstellbare maximale Spaltweite für Reinigung und Wartung
3.3.1.6 Bei 6-Walzen-Konzept: eine Drehrichtungsumkehr der Auf- und Abwickeleinheit
3.3.1.7 Bahnzugentkopplung vor dem Walzspalt
3.3.1.8 Bahnzugentkopplung nach dem Walzspalt
3.3.2.5 Dosiersystem: Anbieten eines Dosiersystems zur geregelten, horizontal gleichmäßigen Speisung der beiden Filmbildnerspalte über ein System mit gravimetrischer Fördereinheit, beidseitig vorzusehen. Integration in den unter Punkt
3.3.2.3 vorgesehenen Bauraum
3.3.3.6 Entfernen des Verschnitts: Der Verschnitt wird direkt inline abgesaugt und in einem separaten, bei Anlage beigestelltem Gerät gesammelt (ggf. kombiniert mit Punkt 3.2.1.24).
4.2.1 Handhabung der Wickelhülse inkl. Coil mit einem Innendurchmesser von 3'' muss gewährleistet sein bei einem Coildurchmesser von max. 500 mm und einer Wickelhülse mit einer Länge von mind. 600 mm. Die maximale Traglast des Handhabungs-/ Transportsystem muss 400 kg betragen.
4.3.10 2x Liniensensoren zur Bestimmung der Schichtdicke im Randbereich der Beschichtung.
4.3.12 System zur Flächengewichtsmessung der Trockenbeschichtung. Sowohl für Anode als auch Kathode einsetzbar mit folgenden Minimalanforderungen:
- Messprinzip diskutabel, allerdings nicht Beta-Strahler
- Messgenauigkeit der Substratfolie über gesamten Messbereich < 0,5% (Anode: Kupfer und Kathode: Aluminium) (falls beim angebotenen System für sinnvollen Einsatz benötigt)
- Messgenauigkeit der Beschichtung über gesamten Messbereich < 0,5% (Anode und Kathode)
- Abtastrate < 10 1/ms
- Breite des physikalischen Messflecks auf dem Produkt in Bahnrichtung < 10mm
4.3.14 Oberflächeninspektionssystem: Defekterkennung mittels Kamera o.ä., nach Laminieren, vor Aufwickeln - Minimale Auflösung pro Pixel (Länge x Breite) ≤ 50 x 50 µm
4.3.15 Für die Einbindung externer Unternehmen/Forschungseinrichtung, um bei der Anlagenmontage externe Messtechnikmodule zu integrieren müssen Kostensätze für die auf AN-Seite beteiligten Mitarbeiter für mechanische und elektrische Konstruktion, sowie für Softwareentwicklung genannt werden.
4.4.1 Lasermarkierung (Data Matrix Code) auf einem 20 mm unbeschichteten Ableiter der beschichteten Elektrodenbahn (angeordnet zwischen dem Laminieren und dem Aufwickeln) bei maximaler Bahngeschwindigkeit
4.4.2 Codeleseeinrichtung Inline: Einbau von Leseeinrichtung zum Auslesen von Markierungen auf der Elektrodenoberfläche bei maximaler Bahngeschwindigkeit
4.4.3 Codeleseeinrichtung Eingangsmaterialien: Handscanner zum Auslesen von Markierungen von Eingangsmaterialien und Verknüpfung mit Auftrag
4.4.4 Markierung auf Batchebene: Der beschichtete Coil bzw. dessen Träger muss nach dem Prozess mit einer Markierung (z. B. Etikett, Inkjet, Laser) für Folgeprozesse identifizierbar gestaltet werden
6.5.1 Im Rahmen des AfterSales Service des Lieferanten soll daher eine erhöhte Priorität und zugesicherte Reaktionszeit auf sämtliche Anliegen, die Funktionalität der Anlage betreffend, reagiert werden.
Telefonischer Support: Innerhalb eines Tages
Vor-Ort-Support: Innerhalb von zwei Wochen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18949e9d07f-56643c72278ccc4f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18949e9d07f-56643c72278ccc4f
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18949e9d07f-56643c72278ccc4f
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de