Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Schönerwiese – Öffentlicher Freiraum mit städtebaulicher Neuentwicklung" Markt Wernberg-Köblitz
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Nürnberger Str. 124
Ort: Wernberg-Köblitz
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92533
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 960492110
Fax: +49 9604921150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wernberg-koeblitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Schönerwiese – Öffentlicher Freiraum mit städtebaulicher Neuentwicklung" Markt Wernberg-Köblitz
Gegenstand des Wettbewerbs ist
- ein Städtebaulicher Entwurf für das Wettbewerbsgebiet mit städtebaulicher Anordnung eines Rathauses in Zusammenhang mit
denkmalgeschütztem Bestand,
städtebaulicher Anordnung mehrerer Wohngebäude sowie ggf. Neugestaltung der verkehrlichen Erschließung,
- die Planung eines öffentlichen Freiraums und
- die Planung einer öffentlichen Stellplatzanlage.
Das Wettbewerbsgebiet ist ca. 21.000 m² groß. Es liegt östlich der Wernberger Ortsmitte und umfasst hauptsächlich die sogenannte
Schönerwiese, die der Markt erworben hat. Er will auf dem Areal eine öffentliche Freianlage mit Stellplatzanlage errichten. Außerdem sollen die
denkmalgeschütze Alte Mühle perspektivisch öffentlich genutzt werden, ein neues Rathaus nahe dem Wernberger Marktplatz errichtet werden und
Wohngebäude entstehen, wofür ein städtebaulicher Entwurf und ein Bebauungsplan beauftragt wird.
Der Planungswettbewerb wurde mit der Bayerischen Architektenkammer abgestimmt und wird von der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet
Städtebauförderung, gefördert.
Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wird der Wettbewerb nach den Regeln der RPW 2013 durchgeführt.
Die prognostizierten anrechenbaren Kosten (netto) liegen bei ca. 1,7 Mio. EUR für die Freianlagen.
Der Auftragswert für den Städtebaulichen Entwurf liegt bei ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
• Städtebauliche Qualität
• gestalterische Qualität, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit der Freianlagen und der Stellplatzanlage
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift: Schäftlarnstraße 106
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81371
Land: Deutschland
Postanschrift: Abbestraße 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22765
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hope-architekten.de
Postanschrift: Gollierstraße 23
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.317sfp.de
Postanschrift: Promenade 10
Ort: Hansestadt Werben
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39615
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sassglaesser.de
Postanschrift: Dieffenbachstraße 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10967
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.KUBUS-freiraum.de
Postanschrift: Dieffenbachstraße 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 19967
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.KUBUS-freiraum.de
Postanschrift: Franziskanerstraße 14
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.hinnenthalschaar.de
Postanschrift: Hans-Mielich-Straße 1a
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81543
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.wernickedietzig.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit den Preisträgern durchgeführt. Die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft muss dabei der Bewerber-/Teilnehmergemeinschaft im Wettbewerb entsprechen.
Das Ergebnis des Wettbewerbs wird als Zuschlagskriterium mit 40 % gewichtet.
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Es ist eine stufenweise Beauftragung folgender Leistungsbilder vorgesehen:
Für das gesamte Wettbewerbsgebiet:
ggf. Überarbeitung Städtebaulicher Entwurf nach § 17 Abs. 2 HOAI 2021 in Verbindung mit Anlage 9 HOAI 2021 als Besondere Leistung mit den Leistungsphasen 1–3
Für die Schönerwiese mit Stellplatzanlage:
Freianlagen nach § 39 HOAI 2021, Lph. 1–9
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Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs, mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 (§ 39 HOAI 2013 „Freianlagen“) beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen. Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit der Option über die Leistungsphase 2 hinaus weitere Leistungsphasen zu beauftragen. Es bleibt vorbehalten, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
Die Beteiligung von Bietergemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder aus der Bewerbergemeinschaft gewahrt bleibt. Im Falle einer Beauftragung wird der Auslober mit dem Sieger des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag für das Leistungsbild „Freianlagen“ sowie einen Vertrag für das Leistungsbild „Städtebaulicher Entwurf“ abschließen. Die Vergabe an eine Arbeitsgemeinschaft aus Landschaftsarchitekt und Architekt/Stadtplaner ist z. Z. nicht beabsichtigt, außer die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds werden von mehreren Mitgliedern der Bietergemeinschaft arbeitsteilig erbracht.
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Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Nach dem Wettbewerbsverfahren haben die Preisträger die nachfolgenden Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorzulegen:
1) Nachweis des jeweiligen Preisträgers zur beruflichen Befähigung eines Projektverantwortlichen. Preisträger mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Nachweises über die Eintragung in ein entsprechendes Berufsregister als Landschaftsarchitekt und Architekt oder Stadtplaner (jeweils Kammermitgliedschaft); Preisträger mit Sitz im Ausland müssen die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist;
2) Nachweis der Planung und Bearbeitung der bereits im Rahmen der Bewerberauswahl benannten Referenzen;
3) Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine Versicherbarkeit im Auftragsfall für eine angemessenen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorliegt: 1,0 Mio. € für Personenschäden und 1,0 Mio. € für Sach und Vermögensschäden.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).