Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am "Alten Sportplatz" -Architektenleistungen Objektplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 32
Ort: Huglfing
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82386
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 880290080
Fax: +49 8802486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.huglfiing.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am "Alten Sportplatz" -Architektenleistungen Objektplanung
Leistungen der Objektplanung (Leistungsphasen 1-9 gem. §34 Abs. 3 HOAI) für den Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf dem Gelände des "Alten Sportplatz"
Am Sportplatz in 82386 Huglfing
Die Gemeinde Huglfing (Landkreis Weilheim-Schongau) plant, auf dem ehemaligen Gelände des „Alten Sportplatz“ zwei neue Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 21 Wohnungen und gemeinsamer Tiefgarage zu errichten. Für das betreffende Gelände am „Alten Sportplatz“ wurde ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.
Die zu errichtenden Gebäude sollen barrierefrei mit dem Energiestandard KfW 55-40 errichtet werden.
Die Energieversorgung (Wärme) soll CO2-neutral erfolgen.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, öffentliche Fördermittel Komm WFP in Anspruch zu nehmen.
Die Planung soll direkt im Anschluss an die Vergabe der Architekten- und Fachplanungsleistungen im Jahre 2023 erfolgen. Geplanter Baubeginn ist für Anfang 2024 vorgesehen.
Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Sommer 2025 vorgesehen.
Gegenstand der Beschaffungsmaßnahme sind Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude für dieses Vorhaben. Der Architekt (m/w/d) hat hierbei voraussichtlich die Leistungsphasen 1 bis 9 (inkl.) gem. § 34 Abs. 3 HOAI zu erbringen. Die Erbringung der Leistungsphasen wird vom Auftraggeber stufenweise beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf nach freiem Ermessen.
Die Objektplanung für das geplante Vorhaben ist der Honorarzone III zugeordnet (vgl. Anlage 10.2 zur HOAI).
Die anrechenbaren Kosten betragen ca. EUR 4.182.960,- € netto. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die Kostenermittlung in Leistungsphase 3 zum Zeitpunkt der Kostenberechnung vornehmen.
Die vom Architekten zu erbringenden Leistungen in der Objektplanung basieren auf den Grundleistungen der HOAI.
Für die vertraglichen Vereinbarungen wird das Vertragsmuster der CertiFORM HAV-KOM für den Architektenvertrag Gebäude und Innenräume verwendet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage am "Alten Sportplatz" - Architektenleistungen Objektplanung
Nationale Identifikationsnummer: N23363
Postanschrift: Im Thal 2
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.b3-architekten.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit er mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, §160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).