Neubau Realschule Landshut: Tischler-Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: AfG/2023-043-O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 871882420
Fax: +49 871882401
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Realschule Landshut: Tischler-Möblierung
Tischler-Möblierung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tischler-Möblierung: CPV Code:45420000-7 Tischler_Möblierung - Hauptmassen:- ca. 500m2 Decken-/Deckenkofferverkleidungen;- ca. 75m2 Wandverkleidungen;- ca. 40 St. Einbauschränke Holz/Holzwerkstoff in unterschiedlichen Abmessungen;- ca. 14 St Einbauschränke HPL/Holzwerkstoff in unterschiedlichen Abmessungen;- ca. 73 St. Lüftungsschränke Holz/Holzwerkstoff in unterschiedlichen Abmessungen;- ca. 6 St. Teekücheneinrichtungen mit Küchenzeilen, teilweise mit Hoch- und Oberschränken Holz/Holzwerkstoff, einschl. Geräten;- 4 St. Waschbecken-Schrankelemente Mineralwerkstoff;- ca. 70 St. freistehende Sitzmöbel;- ca. 54 St. höhenverstellbare Pulte, teilweise mit Medienschrankelementen;- ca. 25m Handlauf;- ca. 170lfm WC-Trennwände mit Türen und Schamwänden;- diverse Regale, Tresen, Tische, Umkleideschränke, etc.;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Au in der Hallertau
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 84072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.