Erdgasausschreibung Gemeindewerke Ainring
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Salzburger Str. 48
Ort: Ainring
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ingenieurbüro Specht,
E-Mail:
Telefon: +49 5371/170076-8
Fax: +49 5371/170076-7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeidewerke.ainring.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasausschreibung Gemeindewerke Ainring
Lieferung von ca. 20,4 GWh/a Erdgas an zwei Abnahmestellen der Gemeindewerke Ainring. Die Preisbildung ist an die Settlement-Notierungen der Energiebörse powernext PEGAS am virtuellen Handelspunkt THE Natural Gas Futures und an die Spotmarktpreise European Gas Spot Index (EGSI) im Marktgebiet THE gekoppelt.
Ainring
Einkauf von Erdgas an der PEGAS und Lieferung in einer „all Inklusive“ Vertragsform.
Es besteht eine zweimalige Vertragsverlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.esb.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen
durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.