Ingenieurleistungen für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Ort: Oberhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeindewerke-oberhaching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching
Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9, Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI) für den Ausbau und die Nachverdichtung zum bestehenden Fernwärmeleitungsnetz Oberhaching nebst parallel verlaufendem Glasfasernetz durch folgenden Baumaßnahmen vss. im Zeitraum 2024 bis 2025: Erstellung von bis zu 199 Hausanschlüssen einschließlich aller erforderlichen Verteilleitungen sowie Hausanschlussleitungen zu den Gebäuden sowie Trassenverlängerungen an bestehenden Hauptleitungen. Verlegung einer Hauptleitung für Fernwärme und Glasfaserrohre nebst Hausanschlüssen im Bereich Kirchplatz Oberhaching.
Oberhaching
Siehe II.1.4).
Bis zur Vollendung des Projekts.
Weitere Besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen nach Bedarf.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug, nicht älter als Februar 2023 (soweit einschlägig).
B) Nachweis für eine für die Durchführung der Leistungen verantwortliche Person, dass diese berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (z.B. durch Eintragung in die Liste Ingenieurkammer).
A) Gesamtumsätze in den letzten 3 Jahren
B) Nachweis des Bieters/Mitglied einer Bietergemeinschaft über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 Mio. EUR für Personenschäden, 2 Mio. EUR für Sachschäden und 2 Mio. EUR für Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu B): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte, die nicht vor 2015 baufertiggestellt wurden und mindestens den Stand einer fertigen Entwurfsplanung erreicht haben. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Bezeichnung/Ort des Projekts b) Vergleichbare Aufgabenstellung (Planung von
Wärmenetzen, Länge der Haupt- und Hausanschlussleitungen, gleichzeitige Planung Glasfaser, Bauüberwachung) c) Leistungsumfang Leistungsphasen) d) Leistungsbeginn/Leistungsstand (abgeschlossene Leistungsphasen); Zeitpunkt der Baufertigstellung (soweit erfolgt), e) Baukosten (brutto), f) Auftraggeber mit Ansprechpartner.
B) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers.
Mindestanforderungen zu A): Es muss eine Referenz nachgewiesen werden, die die Planung eines Wärmenetzes mit Glasfaserleitungen zum Gegenstand hatte. Es muss eine Referenz nachgewiesen werden, mit Baukosten von mindestens 1 Mio. € (brutto). Es muss eine Referenz nachgewiesen werden, die die Verlegung von mind. 500 Trm Hauptleitung und mind. 1.000 Trm Hausanschlussleitung beinhaltet. Es muss eine Referenz nachgewiesen werden, bei der die Leistungsphasen 2 – 8 und die Bauüberwachung vollständig erbracht worden sind. Die Mindestanforderungen müssen nicht mit einer einzigen Referenz, sondern in der Summe aller angegeben Referenzen erfüllt werden.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist einge-hen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).