Gebäudereinigung StMUV Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000229
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schwarzhuber, Julia
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung StMUV
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, beabsichtigt die Unterhaltsreinigung mit (Los 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für ihr Gebäude am Rosenkavalierplatz 2
in 81925 München neu zu vergeben.
Die angestrebte Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2024 bis zum 29.02.2028. Sie verlängert sich maximal um ein Jahr bis zum 28.02.2029.
Es ist der Einsatz von einer Tageskraft vorgesehen. Die Unterhaltsreinigung beinhaltet zudem Sonderarbeiten.
Bei der Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 21.000m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 2.000.000m².
Bei der Glas- und Rahmenreinigung der Innen- und Außenflächen beläuft sich die Grund- und Jahresreinigungsfläche auf rund 6.500m².
Aufgrund der Besonderheiten vor Ort, sucht der Auftraggeber besonders zuverlässige und fachkundige Unternehmen und stellt besondere Anforderungen an die Eignung! Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten sind insbesondere der Objektbeschreibung zu entnehmen. Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen als Anhänge zu entnehmen.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs wird eine Bieterbegrenzung vorgenommen. Für Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, wird eine verpflichtende Objektbesichtigung durchgeführt.
Unterhaltsreinigung
München
Unterhaltsreinigung
Sie verlängert sich maximal um ein Jahr bis zum 28.02.2029.
Die Qualität der Referenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Je Referenz können höchstens 10 Bewertungspunkte erreicht werden, insgesamt höchstens 50 Bewertungspunkte (5 Referenzen á 10 Bewertungspunkte). Der Bewertungsmaßstab ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die 5 Bewerber mit den meisten Bewertungspunkten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
siehe II.2.7)
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine verpflichtende Objektbesichtigung durchgeführt. Zuvor muss eine polizeiliche Überprüfung derer, die an der Besichtigung teilnehmen, durchgeführt werden. Angaben die zur polizeilichen Überprüfung notwendig sind, sind den Anlagen der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Glas- und Rahmenreinigung
München
Glas- und Rahmenreinigung
Sie verlängert sich maximal um ein Jahr bis zum 28.02.2029.
Die Qualität der Referenzen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dienen der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Je Referenz können höchstens 10 Bewertungspunkte erreicht werden, insgesamt höchstens 50 Bewertungspunkte (5 Referenzen á 10 Bewertungspunkte). Der Bewertungsmaßstab ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Die 5 Bewerber mit den meisten Bewertungspunkten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
siehe II.2.6)
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wird mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, eine verpflichtende Objektbesichtigung durchgeführt. Zuvor muss eine polizeiliche Überprüfung derer, die an der Besichtigung teilnehmen, durchgeführt werden. Angaben die zur polizeilichen Überprüfung notwendig sind, sind den Anlagen der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach
§§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument
in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der
Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum
Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer
(Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem
Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung
russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der
Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen
angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer
Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die
Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Angabe über NETTOUMSÄTZE IM TÄTIGKEITSBEREICH DES AUFTRAGS (UNTERHALTS- BZW. GLAS- UND RAHMENREINIGUNG), bezogen auf die letzten DREI abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Ein jährlicher MINDESTUMSATZ NETTO IM TÄTIGKEITSBEREICH DES AUFTRAGS bei Los 1 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro, bei Los 2 in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro
- Angabe über DIN EN ISO 9001 Zertifizierung, oder gleichwertiger Art
- Angabe über DIN EN ISO 14001 Zertifizierung, oder gleichwertiger Art
- Angabe über FÜNF GEEIGNETE Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten höchstens DREI Jahren (01.01.2020 bis Einreichungsfrist) erbrachten (oder wenn der wesentliche Leistungszeitraum bereits abgeschlossen ist) VERGLEICHBAREN Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
MINDESTENS FÜNF GEEIGNETE Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten höchstens DREI Jahren deren Wert der Leistung bei Los [Betrag gelöscht] Euro und bei Los [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr beträgt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach der Vertragslaufzeit
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.