Intrusion Detection Referenznummer der Bekanntmachung: 2023THA000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstraße 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hammerl, Tanja
E-Mail:
Telefon: +49 8999911578
Fax: +49 8999911510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Intrusion Detection
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) beschafft 2.500 Deep Security – System Security Lizenzen incl. zugehöriger Pflege für 3 Jahre.
Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) beschafft 2.500 Deep Security – System Security Lizenzen incl. zugehöriger Pflege für 3 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Intrusion Detection
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.