Unterhaltsreinigung in zwei Liegenschaften der Stadt Wasserburg Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-as-23-102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marienplatz 2
Ort: Wasserburg a. Inn
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83512
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV KD Oberland - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung in zwei Liegenschaften der Stadt Wasserburg
Unterhaltsreinigung bei diversen gemeindlichen Liegenschaften
- Grundschule Am Gries
- Mittelschule am Klosterweg
Grundschule Am Gries
83512 Wasserburg am Inn
Unterhaltsreinigung bei diversen gemeindlichen Liegenschaften
- Grundschule Am Gries
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Mittelschule am Klosterweg
83512 Wasserburg am Inn
Unterhaltsreinigung bei diversen gemeindlichen Liegenschaften
- Mittelschule am Klosterweg
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2027. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
III.1.2.2)
Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre (netto, Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft alleine, nicht Unternehmensgruppe). Der Umsatz muss sich auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
III.1.2.3) weitere Eigenerklärungen gemäß Formblatt L124
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unter-nehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt L236) abzugeben.
zu III.1.2.1:
(a) Personenschäden bis mind. € 5.000.000,00
(b) Sach- und Vermögensschäden
sowie Umweltschäden bis mind. € 1.000.000,00
(c) Bearbeitungsschäden bis mind. € 1.000.000,00
(d) Schlüsselverlust bis mind. € 50.000,00
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a) – (d) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersenden wir dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
III.1.3.1) Referenzen aus den letzten 3 Jahren jeweils mit Angaben zum Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer; zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend unter „Art der Leistungen sowie Angaben zur Vergleichbarkeit“ anzugeben.
Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerks-rolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unter-nehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zu-ständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
Ort: München
Land: Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend machen kann. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: +49 8041-4417/700
Fax: +49 8041-4417/999