Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Tests sowie Unterstützung zur Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2023RF000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Raab-Frank, Gertrud
E-Mail:
Telefon: +49 87195224816
Fax: +49 87195224899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Tests sowie Unterstützung zur Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren
Im Rahmen der Ausschreibung wird ein externer Dienstleister gesucht, der das StMELF bei der Sicherstellung der Barrierefreiheit der IT-Systeme des StMELF und seiner nachgeordneten Behörden unterstützt.
Hierfür soll eine Rahmenvereinbarung über zwei Jahre abgeschlossen werden mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr.
Die Abnahmemenge beträgt maximal 100 Personentage pro Jahr.
Es werden Dienstleistungen benötigt im Bereich der gesetzlich geforderten Sicherstellung der Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren, insbesondere die Durchführung von Tests auf Barrierefreiheit einschließlich der Erstellung detaillierter Testberichte, die Sicherstellung der Barrierefreiheit der Apache-Wicket-Komponenten des Digitalisierungsbaukastens Racy10 des StMELF, die Schulung und Beratung der Anwendungsentwicklung und Fachseite sowie die Unterstützung bei der Berücksichtigung der Barrierefreiheit in den Prozessen der Anwendungsentwicklung.
Es werden Dienstleistungen benötigt im Bereich der gesetzlich geforderten Sicherstellung der Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren, insbesondere die Durchführung von Tests auf Barrierefreiheit einschließlich der Erstellung detaillierter Testberichte, die Sicherstellung der Barrierefreiheit der Apache-Wicket-Komponenten des Digitalisierungsbaukastens Racy10 des StMELF, die Schulung und Beratung der Anwendungsentwicklung und Fachseite sowie die Unterstützung bei der Berücksichtigung der Barrierefreiheit in den Prozessen der Anwendungsentwicklung.
Die Abnahmemenge beträgt maximal 100 Personentage pro Jahr.
Preisanpassungsklausel bei Kostensteigerung (Details siehe Nr. 4.1.4 EVB-IT Dienstvertrag i.V.m. Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Durchführung von Tests sowie Unterstützung zur Barrierefreiheit von E-Government-Verfahren
Postanschrift: Hahnstr. 43d
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§21 Abs. 3 VgV).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, §160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union