Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zeppelinstraße 15
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 93180035642
Fax: +49 9318003905642
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wuerzburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.landkreis-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg
Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze
Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Höchberg
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg
Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze
Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalsanierung der Rupert-Egenberger-Schule, Standort Höchberg, Rudolf-Harbig Platz 4, 97204 Höchberg Neubau einer Stützwand und Schaffung neuer Parkplätze Erd- Entwässerungs- und Rohbauarbeiten
Postanschrift: Austr. 123
Ort: 97222 Rimpar
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als10 Kalendertage bei Absendung per
Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.4 GWB).