57/2023 ASB Heizungs- und Kältetechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 89590094912
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
57/2023 ASB Heizungs- und Kältetechnische Anlagen
Gegenstand dieser Ausschreibung - LV Heizung- und Kältetechnik -
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Heizung:
- Neue Hydraulikanbindung für Heizregister Hörsaalanlage
- De- und Remontage sowie Reinigen von 267 Stk. Heizkonvektoren
- 267 Stk. neue Thermostatventile für Heizkonvektoren
- Austausch von 10 Stk. Heizkörper
Kälte:
- Neue Systemtrennung für Brunnenwasser mittels Plattenwärmetauscher
- Neuer Kaltwasserpufferspeicher 2m3
- Neue Hydraulikanbindung für Kühlregister Hörsaalanlage in DN65, ca. 40m
- Neue Hydraulikanbindung für Kaltwasser- Umluftkühlgeräte ELT und EDV Räume in DN20 bis DN40, ca. 100m
- 11 Stk. Kaltwasser- Umluftkühlgeräte für Kühlung der ELT und EDV Räume
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y15LVW8F8
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.