LKW mit hydraulischem Wechselsystem, Kipperpritsche mit Ladekran u. einer Wechselbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2023#3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 38
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8671502345
Fax: +49 867150271345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
LKW mit hydraulischem Wechselsystem, Kipperpritsche mit Ladekran u. einer Wechselbrücke
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Lieferung von
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von• einem (1) LKW mit hydraulischem Wechselsystem,• einer (1) Kipperpritsche mit stirnseitigem Ladekran (passend zum ausgeschriebenen Wechselsystem),• einer (1) Kipperpritsche ohne Ladekran (passend zum ausgeschriebenen Wechselsystem),• einer (1) Wechselbrücke (passend zum ausgeschriebenen Wechselsystem) und• einem (1) Satz Greiferfür die Landkreisstraßenmeisterei Neuötting. Optional kann bis zu • ein (1) weiterer (zweiter) LKW mit hydraulischem Wechselsystem,• eine (1) weitere (zweite) Kipperpritsche mit Ladekran und• ein (1) weiterer (zweiter) Satz Greifer beauftragt werden. Sämtliche Angaben gelten gleichwohl für bis zu zwei (2) baugleiche LKWs.Verbindlich beauftrag wird ein (1) LKW. Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem neuesten Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektr. Anlagen (VDE-/DIN-Normen), den UVV und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Es darf ausschließlich Neuware angeboten werden. Gebrauchte Produkte sind nicht zugelassen. Es ist besonders auf die Wendigkeit, leichte Manövrierfähigkeit sowie den Einsatz im Winterdienst zu achten. Die Verteilung der Gewichte auf Vorder- und Hinterachsen ist so zu gestalten, dass optimales Fahrverhalten gewährleistet ist. Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten des ausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Die detaillierte Beschreibung der Leistung ist der Anlage „Leistungsbeschreibung_Preisblatt“ zu entnehmen.
Optional kann ein (1) weiterer (zweiter) LKW mit hydraulischem Wechselsystem, eine (1) weitere (zweite) Kipperpritsche mit Ladekran und ein (1) weiterer (zweiter) Satz Greifer beauftragt werden. Die Entscheidung, ob die optionale Leistung beauftragt wird oder nicht, erfolgt spätestens mit Zuschlagserteilung. Die optionalen Mehrmengen sind zwingend anzubieten.
Mit „optional“ gekennzeichnete Einzelpositionen in der Anlage „Leistungsbeschreibung_Preisblatt“ sind zwingend anzubieten und einzupreisen. Eine Entscheidung darüber, ob die Option in Anspruch genommen wird, erfolgt ebenfalls mit Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Forstinning/Moos
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.