Rahmenvereinbarung DABay 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000329
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Decker, Markus
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung DABay 2023
Rahmenvereinbarung für die Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der Java Webanwendung DABay (Datenverbund Abwasser Bayern)
Das Bayerische Landesamt für Umwelt will mit der Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung die vertraglichen Grundlagen für die Pflege und Wartung sowie kleinere Weiterentwicklungen des eGovernment Systems Datenverbund Abwasser für die nächsten Jahre schaffen und damit auch den Betrieb dieser Anwendung sicherstellen. Neben kontinuierlichen Wartungstätigkeiten und periodischen Aktualisierungen von Systemkomponenten sollen auch einige Vorhaben zur funktionalen Erweiterung der Webanwendung durchgeführt werden.
Der Rahmenvertrag hat eine feste Laufzeit von zwei Jahren (48 Monate) beginnend zum 01.10.2023 mit der zweimaligen Option diesen um ein weiteres Vertragsjahr zu verlängern.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß UfAB 2018.04 im Rahmen der „Erweiterten Richtwertmethode“ mit einem Schwankungsbereich von 10% und der Leistung als Entscheidungskriterium. Einzelheiten zu dieser Bewertungssystematik können im Internet unter www.cio.bund.de (UfAB 2018, Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) eingesehen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Beschreibung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Form einer Darstellung der Unternehmensentwicklung, der Mitarbeiteranzahl, die Projektinfrastruktur sowie die Unternehmensdarstellung.
Die Eignungskriterien sind zusätzlich unter dem Deep-Link: https://www.lfu.bayern.de/ausschreibungen/doc/eignungskriterien/12.xlsx einsehbar.
Benennung von vergleichbaren Referenzprojekten nach Vorlage (siehe Vergabeunterlagen), Nachweis der notwendigen Fachkunde auf den Gebieten Smart GWT oder GWT, Java Webanwendungen, IT Sicherheit, Barrierefreiheit und Mobile Apps, Stand der Technik.
Beschreibung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Form einer Unternehmensdarstellung sowie Auskunft über die Mitarbeiteranzahl
Bestätigung der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue sowie einer Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU.
Die Eignungskriterien sind zusätzlich unter dem Deep-Link: https://www.lfu.bayern.de/ausschreibungen/doc/eignungskriterien/12.xlsx einsehbar.
Die Mindeststandards der Eignungskriterien sind zusätzlich unter dem Deep-Link: https://www.lfu.bayern.de/ausschreibungen/doc/eignungskriterien/12.xlsx einsehbar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.