"Wohnen für Jung und Alt" an der Paul-Klee-Straße - Objektplanungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tittmoninger Str. 4
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Markus Huber
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wohnbau-burghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Wohnen für Jung und Alt" an der Paul-Klee-Straße - Objektplanungsleistungen
Erbringung von Architektenleistungen für den Neubau einer Wohnanlage als Mehrgenerationenhaus mit 40-50 Wohnungen, Paul-Klee-Straße, Burghausen. Die Realisierung des Projektes erfolgt durch die Burghauser Wohnbau GmbH im Auftrag der Stadt Burghausen (Bauherr). Die Realisierung des Projekts erfolgt gefördert im Rahmen des KommWFP. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Förderung.
Die Maßnahmen umfassen insgesamt ca. 3000 m² Wohnfläche auf einer Grundstücksfläche von ca. 4.256 m².
Die Grobkostenschätzung liegt derzeit bei max. 14,9 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Burghausen
Beschafft werden Leistungen der Objektplanung (Gebäude und Innenräume) gem. §§ 34 Abs. 5, 35 Abs. 7 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Neubau einer Wohnanlage Neubau einer Wohnanlage als Mehrgenerationenhaus mit 40-50 Wohnungen an der Paul-Klee-Straße, Burghausen. Maßgeblich für die zu erbringende Leistung ist das im Vertrag beschriebene Leistungsbild. Soweit der Vertrag auf die HOAI verweist, ist das in der HOAI beschriebene Leistungsbild jedoch nicht abschließend. Das vollständige der ausgeschriebenen Leistung zu Grunde liegende Leistungsbild ergibt sich allein aus den Vertragsunterlagen nebst Anlagen (Vergabeunterlage E - E.1. bis E.3. bis E.4)
Die Bauabwicklung des Projekts soll mit einem Teil-Generalunternehmen erfolgen. Daher sind die Leistungen des AN ab der Leistungsphase 3 ff. entsprechend reduziert und angepasst zu erbringen. Die Ausschreibung der Teil-GU-Leistung hat auf der Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung mit Leitdetails zu erfolgen. Die Gewerke Außenanlagen, HLS und ELT sollen separat ausgeschrieben werden. Für diese Gewerke wird jeweils ein Fachplaner beauftragt.
Die Leistungen werden stufen-bzw. bauabschnittsweise beauftragt, zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß beigefügtem Architektenvertrag (Vergabeunterlage E-E.1.)
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungsphasen, Leistungsstufen und/oder Bauabschnitte – ganz oder teilweise – zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
1. Auswahlkriterium ist die fachliche Qualifikation des Teilnehmers.
Für die Auswahl der Bewerber gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 4, 51 VgV sind vom Bewerber drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [hiervon zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)] in den letzten fünfzehn (15) Jahren (Inbetriebnahme des Vorhaben nicht älter als 2008) unter Angabe des Auftragsgegenstandes (Art der Maßnahme, Leistungsumfang (ausgeführte Leistungsphasen (LPH)), Ausführungszeitraum [Projektbeginn (Monat/ Jahr), Projektende (Monat/Jahr)], Stand der Auftragsausführung), des Projektvolumens (KGR 300-700 nach DIN 276) sowie der vollständigen Adresse und Kontaktdaten des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (insbesondere Name, Telefonnummer und E-Mail- Adresse) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie für die Angaben der zu wertenden Referenzen das Formblatt C.10.
Die hier abgefragten Referenzen dienen der differenzierenden Wertung der beruflichen Leistungsfähigkeit. Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird hingewiesen.
Bewertet werden max. drei (3) Referenzen über vergleichbare Leistungen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte [zwei (2) Referenzen betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist und eine (1) Referenz betreffend Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung)].
Die Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gewichtung der Auswahlkriterien (insgesamt 50,00 Punkte):
a) zwei (2) Referenzen betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung) für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist
o Projektvolumen (KGR 300-700 ≥ 8,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
o ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) eine (1) Referenz betreffend die Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte (Neubau oder Sanierung).
o Projektvolumen (KGR 300-700 ≥ 8,0 Mio. EUR (netto): max. 5 Punkte),
o ausgeführter Leistungsumfang – LPH 1-9 (max. 5 Punkte).
c) Zusatzpunkte:
10 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, benannten Projekte unter Verwendung einer funktionalen Ausschreibung ausgeschrieben und verwirklicht wurde.
5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte den Bau eines Mehrgenerationenhauses betraf.
Weitere 5 Zusatzpunkte können erreicht werden, wenn eines (1) der als Referenz benannten Projekte in überwiegender Holzbauweise verwirklicht wurde. Hinweis: Die Anforderung zur überwiegenden Holzbauweise ist dann erfüllt, wenn die Hauptbaustoffe, d.h. tragende Bauteile wie Stützen, Außen- und/oder Innenwände, Fenstern und Türen, Decken und Fassaden in Holzbauweise in einem Projekt zusammenhängend geplant und errichtet wurden. Der Nachweis über einzelne Bauteile wie z.B. eine Holzfassade ohne planerischen Zusammenhang mit den vorher beschriebenen Hauptbaustoffen kann nicht mit der vollen Punktzahl bewertet werden.
Weitere Hinweise zur Wertung: vgl. Ziffer II.2.14) dieser Auftragsbekanntmachung
Stufenweise Beauftragung
2. Hinweise zur Wertung:
a) Geringere Projektvolumina oder ein geringerer Leistungsumfang werden bei der Bewertung zur Maximalpunktzahl ins Verhältnis gesetzt, jedoch auf- bzw. abgerundet auf 0,25 Punkte.
b) Es werden ausschließlich abgeschlossene Projekte bewertet, nicht abgeschlossene Projekte erhalten keine Punkte. Ein Projekt gilt bei Beauftragung der Vollarchitektur (Leistungsphasen 1-9) als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 vollständig abgeschlossen worden ist. Soweit nicht alle Leistungsphasen beauftragt worden sind, gilt ein Projekt als abgeschlossen, wenn der beauftragte Leistungsumfang vollständig erbracht worden ist.
c) Zusatzpunkte werden nicht mehrfach vergeben.
d) Soweit ein Bewerber eines der angegebenen Referenzprojekte als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) durchgeführt hat und sich nun als Einzelbewerber bewirbt, kann die Referenz nicht vollständig als Referenz des Einzelbewerbers gewertet werden. Vielmehr kann die in ARGE ausgeführte Referenz die Eignung des Einzelbewerbers nur für die Leistungen belegen, die der Bewerber als Mitglied innerhalb der ARGE
erbracht hat (Angabe der übernommenen Leistungen in Prozent vgl. Formblatt C.10.).
e) Soweit ein Projekt in Bauabschnitten verwirklicht wurde, ist darzustellen, welche Bauabschnitte des Projektes durch den Bewerber ausgeführt wurden. Darüber hinaus ist für jeden Bauabschnitt eines Projektes gesondert eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten zu übergeben und es sind Angaben zu den Ausführungszeiten (Beginn [Monat/Jahr] – Ende [Monat/Jahr]), den Projektvolumina der einzelnen Bauabschnitte und über eventuell gesonderte Beauftragung und Abnahme der Bauabschnitte zu machen. Der Auftraggeber muss aufgrund der Angaben in der Lage sein zu entscheiden, ob die Bauabschnitte ein Gesamtprojekt bilden oder jeder Bauabschnitt ein eigenständiges Referenzprojekt darstellt.
f) Wird an der maßgeblichen Stelle ein Projekt angegeben, welches nicht für einen originär öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts ausgeführt worden ist, so ist darzustellen, aufgrund welcher anderweitigen Verpflichtung (beispielsweise durch die Angabe der spezifischen Finanzierung, des Förderprogramms oder des Fördermittelgebers) der angegebene Auftraggeber im vorliegenden Projekt zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet war.
a) Je Referenzprojekt können somit max. zehn (10) Punkte, bei max. drei (3) zu wertenden Referenzprojekten max. dreißig (30) Punkte (3 x 10 Punkte) erreicht werden. Insgesamt können demnach einschließlich Zusatzpunkte 50 Punkte (30 Punkte + 10+5+5 Punkte) erreicht werden.
h) Fehlen eine oder mehrere Referenzen, so führt dies nicht zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern zu einer Wertung des fehlenden Bereichs mit 0 Punkten.
i) Erzielen mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, sind aber weniger Plätze im begrenzten Bewerberkreis, der zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, zu vergeben, so erfolgt die Vergabe der Plätze durch Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Formblatt C.1.);
B) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt C.3.). Bei Bewerbergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1), III.1.2 lit. F und G und III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bewerber eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) (Formblatt C.4.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bewerber, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Formblatt C.2.)
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
E) Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall i. H. v. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden sowie von 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Formblatt C.5.). Ein Nachweis der Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen;
F) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.6.)
G) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Dienstleistungen in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt C.7.).
Vergleichbare Dienstleistungen sind Objektplanungsleistungen für allgemeine Hochbauprojekte.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen:
H) Fachliche Qualifikationen des Teilnehmers: Liste der wesentlichen in den letzten fünfzehn (15) Jahren (seit 2008) erbrachten Leistungen der Objektplanung für allgemeine Hochbauprojekte unter Angabe von Leistungszeit, Auftragsgegenstand, Leistungsumfang (beauftragte Leistungsphasen und Projektvolumen) sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (eine Bescheinigung des Auftraggebers über erbrachte Leistungen ist hier nicht erforderlich). Diese Liste der Referenzen dient der Prüfung der fachlichen Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) (Formblatt C.8.)
zu H:)
Mindestens gefordert ist eine (1) Referenz der Erbringung von Objektplanungsleistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts bzw. für einen Auftraggeber, der anderweitig zur Anwendung von Vergaberecht verpflichtet ist, bei der es sich bei dem Projekt um einen Holzbau handelte, der unter Verwendung einer funktionalen Ausschreibung ausgeschrieben und verwirklicht wurde.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatländern die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt,
so erfüllt die Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/26/EG der Kommission gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Anforderungen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllt (Formblatt C.9.).
Der Nachweis ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Hinweise zum Verfahren:
a) Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbungsunterlagen liegt beim Bewerber. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Teilnahmeanträge sind zwingend über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ des Vergabeportals subreport-ELViS zu übermitteln. Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bewerberkommunikation des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind wie durch das Vergabeportal vorgesehen dort einzureichen
b) Ergänzend zu Ziffer III.2.3): Eine Angabe der Namen und beruflichen Qualifikation der Person, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind, ist erst im Rahmen des Verhandlungsverfahrens, nicht jedoch bereits im Teilnahmewettbewerb erforderlich (vgl. Vergabeunterlage A -Verfahrensbedingungen, Ziffer I.5.3.1).
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.