Dachbegrünungsarbeiten - Freiham WA17 Referenznummer der Bekanntmachung: 171 / 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 894123-340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dachbegrünungsarbeiten - Freiham WA17
Neubau einer Wohnanlage mit 225 + 1 betreutes Wohnen mit 9 Plätzen Wohneinheiten
1 KiTa, KiKr, Bewohnertreff, Gewerbeeinheit/en,
Sonstiges: , 139 Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Freiham WA 17 München
Dachbegrünungsarbeiten, extensive Dachbegrünung Gesamtfläche ca. 2.300 m2 und Biodiversitätsdach Gesamtfläche ca. 325 m2, Kiesrandstreifen gesamt ca. 43 m3, Betonsteinplatten gesamt ca. 122 m2, Ansaatflächen gesamt ca. 2.180 m2, Entwässerungsrinnen
gesamt ca. 17 m, 1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiham WA 17, Dachbegrünungsarbeiten
Postanschrift: Kornstraße, 14
Ort: Ilmmünster
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85304
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6QAL
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).