Neubau Parkhaus am Dienstleistungszentrum (DLZ) in Eichstätt
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Residenzplatz 1
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8421700
Fax: +49 842170229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-eichstaett.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Parkhaus am Dienstleistungszentrum (DLZ) in Eichstätt
Am Dienstleistungszentrum in Eichstätt soll ein Neubau eines Parkhauses in Modulbauweise mit mindestens 200 Stellplätzen für Fahrzeuge (max. 3,5 t) realisiert werden. Der zu vergebende Auftrag beinhaltet die Generalübernehmerleistung/Totalübernehmerleistung/Generalunternehmerleistung inkl. Planung, Bau und Bauzwischenfinanzierung (bis zur Abnahme) zur Realisierung des Neubaus auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung.
Eichstätt
Siehe oben II.1.4
Nach Bedarf bis zum Abschluss des Projekts.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
1. Persönliche Referenzen des Gesamtprojektleiters in der Funktion als Gesamtprojektleiter bei vergleichbaren Hochbauprojekten (vergleichbar sind Parkhäuser, Parkdecks und sonstige mehrgeschossige Anlagen des ruhenden Verkehrs), in denen der Gesamtprojektleiter die Leistungen Planung und Bau gemeinsam verantwortet hat, Anzahl Stellplätze mind. 160 PKW-Stellplätze od. KG300+400 mind. 2,5 Mio. EUR netto, Fertigstellung / Nutzungsaufnahme ist erfolgt, jedoch nicht vor dem 01.08.2018 (je Referenz 1 Punkt; ab 4 Referenzen 4 Punkte).
2. Referenzen des verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers über die Realisierung von vergleichbaren Hochbauprojekten (vergleichbar sind Parkhäuser, Parkdecks und sonstige mehrgeschossige Anlagen des ruhenden Verkehrs), Anzahl Stellplätze mind. 160 PKW-Stellplätze od. KG300+400 mind. 2,5 Mio. EUR netto, Fertigstellung / Nutzungsaufnahme ist erfolgt, jedoch nicht vor dem 01.08.2018 (je Referenz 1 Punkt; ab 4 Referenzen 4 Punkte).
Siehe zu den Einzelheiten/Gewichtung die Bewertungsmatrix Bewerberauswahl in den Vergabeunterlagen.
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Bei auswahlrelevanter Punktgleichheit behält sich der AG vor, entweder mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz in Deutschland: Ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als Januar 2023 (soweit einschlägig)
Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz im Ausland: Eine für den Staat der Niederlassung in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Erlaubnis der Berufsausübung (soweit einschlägig)
B) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO einer für die Objektplanung verantwortlichen Person (z.B. Eintragung in die Liste der Architektenkammer)
A) Gesamtumsätze (netto) in den letzten 5 Jahren des Wirtschaftsteilnehmers
B) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu B): Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Erfahrung der Gesamtprojektleitung in gesamtheitlicher Leistungserbringung
I. Benennung und Angabe der Qualifikation des Gesamtprojektleiters
II. Persönliche Referenzen des Gesamtprojektleiters in der Funktion als Gesamtprojektleiter bei vergleichbaren Hochbauprojekten (vergleichbar sind Parkhäuser, Parkdecks und sonstige mehrgeschossige Anlagen des ruhenden Verkehrs), in denen der Gesamtprojektleiter die Leistungen Planung und Bau gemeinsam verantwortet hat unter Angabe Bauwerkskosten (KG 300 + 400 in EUR, netto), Anzahl Stellplätze, Zeitpunkt Fertigstellung/Nutzungsaufnahme, Leistung Planen und Bauen, Bauherr
B) Verantwortlicher Wirtschaftsteilnehmer für Planung und Bau
I. Kontaktdaten des Wirtschaftsteilnehmers
II. Anzahl der qualifizierten fest angestellten Mitarbeiter (Nur Dipl.-Ing. (FH, Uni) oder M.Sc./M.Eng oder B.Sc./B.Eng. Architektur, Städtebau oder vergleichbar; Vollzeitäquivalent (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender freier Mitarbeiter)
III. Angabe des Projektverantwortlichen Planung
Benennung und Angabe der Qualifikation des Projektverantwortlichen Planung
IV. Referenzen des verantwortlichen Wirtschaftsteilnehmers über die Realisierung von vergleichbaren Hochbauprojekten (vergleichbar sind Parkhäuser, Parkdecks und sonstige mehrgeschossige Anlagen des ruhenden Verkehrs) unter Angabe Bauwerkskosten (KG 300 + 400 in EUR, netto), Anzahl Stellplätze, Zeitpunkt Fertigstellung/Nutzungsaufnahme, Bauherr
Mindestanforderung zu A I: Nur Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M. Eng. od. B.Sc./B.Eng. Architektur, Bauingenieurwesen oder vergleichbar (Qualifikationsnachweise sind vorzulegen)
Mindestanforderung zu B I: Nur Dipl.-Ing. (FH, Uni) od. M.Sc./M. Eng. od. B.Sc./B.Eng. Architektur, Städtebau oder vergleichbar (Qualifikationsnachweise und Nachweis Bauvorlageberechtigung – Kammernachweis - sind vorzulegen).
Mindestanforderung zu B IV: Mindestens eine Referenz über die Realisierung eines vergleichbaren Hochbauprojekts (vergleichbar sind Parkhäuser, Parkdecks und sonstige mehrgeschossigen Anlagen des ruhenden Verkehrs), bei dem entweder die Anzahl der Stellplätze mindestens 160 beträgt oder das Investitionsvolumen für KG300+400 bei mindestens 2,5 Mio. EUR netto liegt. Fertigstellung/Nutzungsaufnahme dieses Vorhabens muss bereits erfolgt sein, jedoch nicht vor dem 01.08.2018.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bietern, die ein den Vorgaben entsprechendes Angebot vorlegen und deren Angebot auch nicht aus anderen Gründen auszuschließen ist, die aber den Auftrag nicht erhalten und in der ersten Angebotsrunde ausscheiden, wird für die Ausarbeitung des Lösungsvorschlags für das indikative Erst-Angebot (und nur für dieses) eine pauschale Entschädigung in Höhe von 14.000,00 € (zzgl. Mwst.) gewährt. Bietern, die ein den Vorgaben entsprechendes Angebot vorlegen und deren Angebot auch nicht aus anderen Gründen auszuschließen ist, die aber den Auftrag nicht erhalten, wird für die Ausarbeitung des Lösungsvorschlags für das verbindliche Angebot (und nur für dieses) eine pauschale Entschädigung in Höhe von 21.000,00 € (zzgl. Mwst.) gewährt. Die Entschädigungen werden nach Zuschlagserteilung gegen Rechnungsstellung ausbezahlt.
2. Es ist zu beachten, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich digital über die o.g. Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahmefrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Auch Fragen zum verfahren oder den Vergabeunter-lagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Damit sichergestellt ist, dass die Antworten rechtzeitig veröffentlicht werden können, müssen Nachfragen bis spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).