Ideenwerkstatt Münchner Norden - Formatentwicklung und Umsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0101
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8923330409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 8923330409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ideenwerkstatt Münchner Norden - Formatentwicklung und Umsetzung
Ideenwerkstatt Münchner Norden - Formatentwicklung und Umsetzung
München
Deutschland
Budget max. 130.000.- € brutto
Leistungsmodul 0: Projektmanagement
Leistungsmodul 1: Entwicklung und Konzeption der Ideenwerkstatt
Leistungsmodul 2: Detaillierung der Konzeption und inhaltliche Begleitung der Ideenwerkstatt
Leistungsmodul 3: Nachbereitung der Ideenwerkstatt
Leistungsmodul 4: Planungsbezogene Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich Stadtplanung und Partizipation
mindestens 150.000 € netto p.a. bzw. Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren: mindestens 450.000 € netto
1. mind. vier vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre, die nach Art und Rechnungswert mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
2. Anzahl der beschäftigten MitarbeiterInnen durchschnittlich in den letzten drei Jahren
zu 1. davon 2 Referenzaufträge über die Konzeption und Durchführung von partizipativen Veranstaltungen im Bereich Stadtentwicklung, Freiraumentwicklung und/oder urbane Mobilität mit Auftragswert über 100.000,00 €;
und 2 Referenzprojekte im Rahmen der Teilnahme bei einem stadt- und/oder landschaftsplanerischen Wettbewerb oder im Rahmen der Organisation eines Wettbewerbs bzw. vergleichbaren Verfahren für ein Gebiet von mindestens 5 Hektar und kumulierten Planungshonorar von über 100.000,00 €.
zu 2. mind. 5 Mitarbeitende
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).