Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen am Klinikum Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 000011-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9113983196
Fax: +49 9113983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9113983196
Fax: +49 9113983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen am Klinikum Nürnberg
Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen am Klinikum Nürnberg – Campus Nord (Los 1) und Klinikum Nürnberg - Campus Süd (Los 2)
Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen (Los 1)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen am Klinikum Nürnberg - Campus Nord (Los 1).
- Mähen von Gebrauchsrasen
- Mähen von Rasengitterflächen und Schotterrasenflächen
- Bearbeitung von Blühflächen
- Nachsäen
- Lockern der Pflanzflächen und Baumscheiben
- Wässern der Pflanzflächen
- Düngung der Pflanzflächen
- Ausbringen von Rindenmulch
- Großgehölze pflegen und wässern
- Rückschnitt und Säubern von Hecken/Ranken/Sträucher/Büsche
- Bearbeitung von Dachgrünflächen
- Fassadenrückschnitt
- Monitoring von Sonderflächen (Therapiegärten)
- Nistkastenpflege (betrifft nur Los 1 - Campus Nord)
Optionale Vertragsverlängerung um 1 Mal 12 Monate, wenn der Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
Ordersatz für zusätzliche Pflanzen (Optionalleistung):
Für mögliche Nachbepflanzungen im Rahmen der Gesamtvertragslaufzeit werden die Bieter gebeten, das zusätzlich lieferbare Pflanzensortiment aus ihrem Produktportfolio in einem „Ordersatz“ (Gesamtartikelliste) inkl. Preisangaben zu benennen.
Beseitigung von Sturmschäden (Optionalleistung):
Mindestens einmal jährlich, abhängig von den Wetterereignissen gegebenenfalls auch mehrmals pro Jahr, erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers eine Begehung der Außenanlagen an den beiden Klinikum-Standorten Nord und Süd. Die Begehung inklusive der Kontroll- und Sicherheitsprüfung wird durch ein externes Sachverständigenbüro durchgeführt, welches durch den Auftraggeber beauftragt wird.
Auf Basis der Ergebnisse aus den Kontroll- und Sicherheitsprüfungen und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des externes Sachverständigenbüro wird der Auftraggeber den Auftragnehmer
entsprechend beauftragen, Sturmschäden bzw. Sicherheitsriskos an den Baumbeständen und Gehözen zu beseitigen sowie etwaige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch beispielsweise herunterfallendes Astwerk bis hin zu Baumfällarbeiten durchzuführen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Vertragslaufzeit mit diesen Leistungen je nach Bedarf optional vom Auftraggeber beauftragt. Die Leistungen werden dabei nach Aufwand abgerechnet.
Die Anträge für Baumfällungen und Rückschnitte die vom Umweltamt zu genehmigen sind, werden durch den Auftragnehmer vorbereitet, so dass der Auftraggeber diese nur noch unterzeichnen muss. Der Auftragnehmer reicht die Anträge beim Umweltamt zur Genehmigung ein und steht für fachliche Rückfragen dem Umweltamt zur Verfügung.
Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen (Los 2)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Gärtnerische Jahrespflege der Außenanlagen am Klinikum Nürnberg - Campus Süd (Los 2).
- Mähen von Gebrauchsrasen
- Mähen von Rasengitterflächen und Schotterrasenflächen
- Bearbeitung von Blühflächen
- Nachsäen
- Lockern der Pflanzflächen und Baumscheiben
- Wässern der Pflanzflächen
- Düngung der Pflanzflächen
- Ausbringen von Rindenmulch
- Großgehölze pflegen und wässern
- Rückschnitt und Säubern von Hecken/Ranken/Sträucher/Büsche
- Bearbeitung von Dachgrünflächen
- Fassadenrückschnitt
- Monitoring von Sonderflächen (Spiel- und Pädagogikwald, Therapiegärten)
Optionale Vertragsverlängerung um 1 Mal 12 Monate, wenn der Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
Ordersatz für zusätzliche Pflanzen (Optionalleistung):
Für mögliche Nachbepflanzungen im Rahmen der Gesamtvertragslaufzeit werden die Bieter gebeten, das zusätzlich lieferbare Pflanzensortiment aus ihrem Produktportfolio in einem „Ordersatz“ (Gesamtartikelliste) inkl. Preisangaben zu benennen.
Beseitigung von Sturmschäden (Optionalleistung):
Mindestens einmal jährlich, abhängig von den Wetterereignissen gegebenenfalls auch mehrmals pro Jahr, erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers eine Begehung der Außenanlagen an den beiden Klinikum-Standorten Nord und Süd. Die Begehung inklusive der Kontroll- und Sicherheitsprüfung wird durch ein externes Sachverständigenbüro durchgeführt, welches durch den Auftraggeber beauftragt wird.
Auf Basis der Ergebnisse aus den Kontroll- und Sicherheitsprüfungen und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des externes Sachverständigenbüro wird der Auftraggeber den Auftragnehmer
entsprechend beauftragen, Sturmschäden bzw. Sicherheitsriskos an den Baumbeständen und Gehözen zu beseitigen sowie etwaige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durch beispielsweise herunterfallendes Astwerk bis hin zu Baumfällarbeiten durchzuführen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Vertragslaufzeit mit diesen Leistungen je nach Bedarf optional vom Auftraggeber beauftragt. Die Leistungen werden dabei nach Aufwand abgerechnet.
Die Anträge für Baumfällungen und Rückschnitte die vom Umweltamt zu genehmigen sind, werden durch den Auftragnehmer vorbereitet, so dass der Auftraggeber diese nur noch unterzeichnen muss. Der Auftragnehmer reicht die Anträge beim Umweltamt zur Genehmigung ein und steht für fachliche Rückfragen dem Umweltamt zur Verfügung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.
(2) Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
(3) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass das Unternehmen in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist oder nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen kann.
(4) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters zu § 19 Abs. 3 MiLoG.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Bewerber/Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bewerber/Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme begrenzbar. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
(1) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) besteht bzw. bestehen wird. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte der vereinbarten Deckungssumme begrenzbar. Im Auftragsfall ist nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer ein entsprechender Nachweis seines Versicherungsträgers vorzulegen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.
(1) Gefordert werden mindestens eine bis zu fünf Referenzen über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten vier erbrachten Geschäftsjahren. Die Liefer- und Dienstleistungen müssen dabei nicht abgeschlossen sein.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind.
Eine geeignete Referenzen stellt die Mindestanforderung dar, weitere vier wesentliche Referenzen werden mit einer Punktevergabe pro Referenz gewertet, sofern diese geeignet, vergleichbar und wertbar sind.
Der öffentliche Auftraggeber weißt daraufhin das bei Einreichung von mehr als insgesamt fünf Referenzen nur fünf Referenzen gewertet werden.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die jeweilige Referenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend Referenzen gelten für die Bewerber-/Bietergemeinschaft als solche.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, vom Bewerber/Bieter die Kontaktdaten zu dessen eingereichten Referenzen für eine Überprüfung einzufordern.
(1) Gefordert werden mindestens eine Referenz über vergleichbare früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen aus den letzten vier erbrachten Geschäftsjahren. Die Liefer- und Dienstleistungen müssen dabei nicht abgeschlossen sein.
Vergleichbare Referenzen sind solche, welche die erforderliche Fachkunde des Bewerbers im Vergleich zum Leistungsverzeichnis ausweisen, die für das hiesige Projekt erforderlich sind. Eine geeignete Referenzen stellt die Mindestanforderung dar.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Mindestreferenz dem jeweiligen Mitglied zuzuordnen. Mindestanforderungen betreffend der Referenz gelten für die Bewerber-/Bietergemeinschaft als solche.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, vom Bewerber/Bieter die Kontaktdaten zu dessen eingereichter Referenz für eine Überprüfung einzufordern.
(1) Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bewerber/Bieter sichert zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters zum Bezug Russland, der Bewerber/Bieter versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
Schutzerklärung des Bewerbers/Bieters zu Scientology, der Bewerber/Bieter erklärt, dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt.
(3) Eigenerklärung zum Masernschutz, der Bewerber/Bieter versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter vorliegen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die oben genannten Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Bewerber/Bieter und ggf. Unterauftragnehmer können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bewerber-/Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.