BBSR _ VE 443 Medizinische Arbeitstisch- und Schrankanlagen 2 Referenznummer der Bekanntmachung: BBSR_443
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sankt-Elisabeth-Straße 23
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89262059915
Fax: +49 89262059999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBSR _ VE 443 Medizinische Arbeitstisch- und Schrankanlagen 2
BBSR _ VE 443 Med. Arbeitstisch- und Schrankanlagen 2
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und betriebsfertige Montage von- Arbeitstischanlagen inkl. Hänge- und Unterbauschränke teilw. mit Becken- Hochschränke- Desinfektionsmittelzumischgerät- Medikamententenkühlschränke- Gasflaschenschränke- BTM-Tresore- Normprofilschienen- Modulsystem
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Triftern
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84371
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.