Putzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: H01g069623
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Putzarbeiten
Die alte Sporthalle wurde abgebrochen und wird bei beengten und schwierigen Baustellenverhältnisse im innerstädtischen Bereich durch einen 4-5 geschossigen Neubau mit 2 Untergeschossen, einer Mensa und einem Kooperativen Ganztag, ersetzt.
Gewerk: Putzarbeiten
DE
Wand - Innenputzsystem Gipsputz P IV in allen Geschossen 2.UG - 4.OG:
- 2.345 m2 auf Stahlbeton
- 830 m2 auf Mauerwerk
--
Wand- Kalkgipsputz für Fliesen von UG1 bis 3.OG:
- 235 m2 auf Stahlbeton
- 510 m2 auf Mauerwerk
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Wand- Kalkgipsputz mit Fein-Glättlage im 2.UG + 1.UG:
- 330 m2 auf Stahlbeton und Mauerwerk
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Decken - Innenputzsystem Gipsputz P IV im EG u. Untersichten Treppenläufen:
- 550 m2 auf Stahlbeton
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung "[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.