Neugestaltung der Außensportanlagen der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos e.V. - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, LPh. 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: THS-2023-001-FP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arzbacher Str. 4
Ort: Röhrmoos
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85244
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Treuhandstelle für Wohnungsunternehmen in Bayern GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 89290020214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.spvgg-roehrmoos.de/wp/
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung der Außensportanlagen der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos e.V. - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, LPh. 1-9
Objektplanung Freianlage gem. § 39 HOAI, LPH 1 - 9 für Neugestaltung der Außensportanlagen der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos e.V. an der Arzbacher Straße 4 in 85244 Röhrmoos
Arzbacher Straße 4 in 85244 Röhrmoos
Der Auftraggeber Objektplanung Freianlage gem. § 39 HOAI, LPH 1 - 9 für Neugestaltung der Außensportanlagen der SpVgg Röhrmoos-Großinzemoos e.V. an der Arzbacher Straße 4 in 85244 Röhrmoos zu beauftrag
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Die Baumaßnahme umfasst folgende Arbeiten:
- Rückbau des südlichen Fußballfeldes nebst Laufbahn und Neugestaltung inkl.
o Außensportgeräteraum/Platzpflegegeräteraum
o Allwetterplatz (klein), Hochsprung und Weitsprung
o Rasenspielfeld (94x64 m)
o Allwetterplatz (groß)
o Rundlaufbahn
- Rückbau des nördlichen Fußballfeldes und Neugestaltung
o Rasen- oder Kunstrasenspielfeld (60x30 m)
o Kunstrasenspielfeld (94x64 m) inkl. Linierung für D-Jugend sowie E/F-Jugend
o Beach-Kombianlage mit Kugelstoß
Die Eignungskriterien zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und deren Bewertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Bewerberbogen III.6, Auswahlmatrix).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Vertragsleistung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung:
Leistungsstufe 1:
Leistungsphasen 1+2 inkl. der im Vertrag unter Punkt 4.2 (Punkte a und b) genannten Leistungen
Leistungsstufe 2:
Leistungsphasen 3+4 inkl. der im Vertrag unter Punkt 4.2 (Punkte a und b) genannten Leistungen
Leistungsstufe 3:
Leistungen der Leistungsphasen 5 – 7
Leistungsstufe 4:
Leistungen der Leistungsphasen 8 – 9
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe hierzu auch den beiliegenden Vertragsentwurf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist der Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und /oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen und/oder Nachunternehmer durch Nachweis der Qualifikation Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder ein gleichwertiger Nachweis über die berufliche Befähigung zu erbringen.
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Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt.
Bauvorlagenberechtigung gem. Art. 61 BayBO, Geforderte Nachweise siehe Ziff. III.1.1.
siehe Vergabe- / Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform (Aumass) hochzuladen. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
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Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762859
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.