Kauf eines Restmüllfahrzeugs Referenznummer der Bekanntmachung: 2010BAU007_3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Max-Straße 1
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Stadt Kaufbeuren
E-Mail:
Telefon: +49 8341437587
Fax: +49 8341437609
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines Restmüllfahrzeugs
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt den Kauf eines Abfallsammelfahrzeugs in Kommunalausführung.
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt den Kauf eines Abfallsammelfahrzeugs als technische Einheit (Fahrgestell, Aufbau und Schüttung) mit Aufbauvolumen von mind. 20 - max. 22 m3 in Kommunalausführung.
Antriebsformel 6x2-4 BL, Radstand max. 3.900 mm
Motorleistung mind. 250 KW - max. 300 KW
Gesamtgewicht Technisch 28.000kg
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf eines Restmüllfahrzeugs
Ort: Mainz-Laubenheim
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland