Radschnellverbindung Münchner Innenstadt - Markt Schwaben - Streckenabschnitt Lkr. München
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mariahilfplatz 17
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 1.3.0.1 Zentrale Vergabestelle und Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 8962211634
Fax: +49 896221441634
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radschnellverbindung Münchner Innenstadt - Markt Schwaben - Streckenabschnitt Lkr. München
Radschnellverbindung Münchner Innenstadt - Markt Schwaben - Streckenabschnitt Lkr. München
Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphase 1-5
Landkreis München (siehe Vergabeunterlagen)
Radschnellverbindung Münchner Innenstadt – Markt Schwaben – Streckenabschnitt Lkr. München
Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphasen 1-5
Der Landkreis München plant – basierend auf einer einschlägigen Machbarkeitsstudie – zusammen mit der Landeshauptstadt München und dem Landkreis Ebersberg einen Radschnellweg von der Münchner Innenstadt bis nach Markt Schwaben zu realisieren. Jede der beteiligten Gebietskörperschaften ist für die Realisierung ihres Abschnittes zuständig.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen für den Streckenabschnitt des Landkreises München.
Die „Bestvariante“ aus der Machbarkeitsstudie beläuft sich für diesen Streckenabschnitt auf eine Gesamtlänge von ca. 8,0 km und wird mit Grobkosten (Baukosten) von gesamt rd. 10,2 Mio. € netto (Kostenstand Q1/23) für die Verkehrsanlagen (Streckenabschnitte + Knotenpunkte) abgeschätzt.
Der Planungsauftrag soll zusätzlich zur Planung auf Basis der Bestvariante auch die Untersuchung von Alternativtrassen auf dem Gebiet der Gemeinden Feldkirchen, Kirchheim und Aschheim umfassen.
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung, Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung.
Vorgesehen ist die stufenweise (Stufen jeweils LPH 1+2, LPH 3+4, LPH 5) und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 42/2023; Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 36/2023 bekannt gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter / Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270877
- Basisinformation des Bewerbers.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, siehe Teilnahmeantrag Reiter "Erklärung"
- Eigenerklärung Bezug Russlandbezug, siehe Formblatt L127 in den Vergabeunterlagen
- Bei Bietergemeinschaften: Vorlage der Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung, siehe Formblatt III.9 in den Vergabeunterlagen
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270877
— Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter
>12 = 2 Pkt.; <12 und >8 = 1 Pkt.; <8 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
— Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto):
>0,5 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,5 Mio. EUR und >0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.;<0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien: Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 3,0 Mio. € je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 5,0 Mio € je Versicherungsfall. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung - nicht älter als 1 Jahr - einzureichen.
Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270877
— Berufsjahre Projektleitung Planung Verkehrsanlagen: >10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und >5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
— Berufsjahre stellv. Projektleitung Planung: >10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und >5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
—Errichtung, Umbau oder Sanierung einer Verkehrsanlage im öffentlichen Straßenraum mit Streckenlänge von: >6,0 km = 2 Pkt.; > 4,0 km = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
—Kostenberechnung Verkehrsanlage Bauwerkskosten: KG 500 netto >6,0 Mio. EUR = 2 Pkt., >4,0 Mio. EUR = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Mindestanforderungen Referenzen:
- Objektplanung einer Verkehrsanlage im öffentlichen Straßenraum,
- Referenzzeitraum: Abschluss der Leistungsphase 5 (nach HOAI) zwischen 2018 bis zum Abgabetermin des Teilnahmeantrags,
Fortsetzung siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in und Ingenieur/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachliche Anforderung als Ingenieur od. glw., wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von
Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=270877
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen.
Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug (L127) nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Die grün hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen, die grau hinterlegten Felder bei Bedarf. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Wenn durch den Bewerber wertungsrelevante Informationen nicht abgegeben werden, die für die Ausführung des Auftrags essenziell wichtig bzw. notwendig sind, kann das Angebot vergaberechtlich nicht gewertet werden. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Fortsetzung III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
Fortsetzung: III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Wertungsparameter 2:
—Errichtung, Umbau oder Sanierung einer Verkehrsanlage im öffentlichen Straßenraum mit Streckenlänge von: ≥5,0 km = 2 Pkt.; ≥3,0 km = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
—Kostenberechnung Verkehrsanlage Bauwerkskosten: KG 500 netto >5,0 Mio. EUR = 2 Pkt., >3,0 Mio. EUR = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Zusatzpunkte:
- Bei mind. einem der wertbaren Referenzprojekte handelt es sich um eine innerörtliche Verkehrsanlage: = 1 Pkt. (Gewichtung x 3)
- Bei mind. einem der wertbaren Referenzprojekte war Errichtung, Umbau oder Sanierung eines Radwegs ebenfalls Bestandteil der Beauftragung: = 1 Pkt. (Gewichtung x 3)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Die Leistungsphasen 2-5 (ggf. ohne LPH 4) sind beauftragt nachzuweisen,
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen. Werden von einem ARGE-Partner Referenzen eingereicht aus einer ARGE mit einem anderen Partner, als in der Bewerbung vorgesehen, müssen diese die auftragsgegenständlichen Leistungsphasen abdecken und der ARGE-Partner aus dieser Bewerbung ebenfalls eine Referenz vorweisen, durch die das Leistungsbild LPH 2-5 vervollständigt wird.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
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Fax: +49 8921762847
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Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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