Unterhalts- und Glasreinigung NAWAREUM Straubing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SQ000008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schulgasse 18
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schlegel, Stefan
E-Mail:
Telefon: +49 9421300210
Fax: +49 9421300211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tfz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung NAWAREUM Straubing
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Technologie und Förderzentrum (TFZ), beabsichtigt die Unterhalts- und Glasreinigung für den Museumsneubau "NAWAREUM" zu vergeben.
Aufgrund der Besonderheiten vor Ort mit verschiedenen Ausstellungsstücken, Exponaten und interaktiven Medienanwendungen, sucht der Auftraggeber besonders zuverlässige und fachkundige Unternehmen!
Für Los 1 (UHR) beträgt die Grundreinigungsfläche ca. 3.863 m2 und die Jahresreinigungsfläche ca. 767.156 m2
Für Los2 (GRR) beträgt die Grundreinigungsfläche ca. 1.087 m2 und die Jahresreinigungsfläche ca. 1.957 m2
Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten sind der Objektbeschreibung zu entnehmen.
Unterhaltsreinigung NAWAREUM (Museums- und Bürobereich inkl. Tageskraft)
Unterhaltsreinigung NAWAREUM (Museums- und Bürobereich inkl. Tageskraft)
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet er jedoch spätestens mit Ablauf des 30.09.2027.
Glas- und Rahmenreinigung NAWAREUM
Glas- und Rahmenreinigung NAWAREUM
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.09.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Erklärung des Bieters über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Gebäudereinigung), bezogen auf die letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Umsätze je Bietermitglied in einer
gesonderten Anlage anzugeben.
- Eigenerklärung über das bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist eine Eigenerklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
- Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV wird ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags gefordert.
Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens [Betrag gelöscht] EURO betragen (Mindestjahresumsatz)!
- Mindestanforderung an die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung sind folgende Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Sach- und Umweltschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Bearbeitungsschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] EURO für Schlüsselverlust.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen.
- Zum Nachweis der für die Auftragsausführung erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nachfolgend näher bezeichnete geeignete Referenzen des Bieters über wesentliche Dienstleistungen in der Unterhaltsreinigung aus den letzten drei Jahren, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, anzugeben.
- Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen nachfolgend angeben. Falls
zumutbar ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“
vorzulegen.
- Mindestanforderung an die Referenzen sind MINDESTENS DREI geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbsbezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.