Lieferung von Trikotstoff (Unterwäsche-weiß und T-Shirt-blau) für die Justizvollzugsanstalten Kaisheim und Amberg.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Abteistraße 21
Ort: Niederschönenfeld
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.justiz.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Trikotstoff (Unterwäsche-weiß und T-Shirt-blau) für die Justizvollzugsanstalten Kaisheim und Amberg.
Belieferung der Justizvollzugsanstalten Kaisheim und Amberg mit Trikotstoff/Baumwollstoff/T-Shirtstoff für T-Shirt-Fertigung und Unterwäschefertigung
Trikotstoff Unterwäsche (weiß)
Lieferung von Baumwollstoff (Rundstrickstoff Doppelripp, weiß) für Unterwäsche-Fertigung.
Liefermenge: 75.000 lfm
Der Auftraggeber wird durch ein fachkundiges, zertifiziertes (akkreditiertes) Institut eine Güteprüfung der übermittelten Produktmuster durchführen lassen. Die Güteprüfung dient der Feststellung der Einhaltung der Anforderungen und der Qualität der Ware.
Trikotstoff T-Shirt (blau)
Lieferung von Baumwollstoff (Rundstrickstoff Feinripp, blau) für T-Shirt-Fertigung.
Liefermenge: 24.000 lfm
Der Auftraggeber wird durch ein fachkundiges, zertifiziertes (akkreditiertes) Institut eine Güteprüfung der übermittelten Produktmuster durchführen lassen. Die Güteprüfung dient der Feststellung der Einhaltung der Anforderungen und der Qualität der Ware.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trikotstoff Unterwäsche (weiß)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trikotstoff T-Shirt (blau)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Ort: x
Land: Deutschland