Asphaltreplos West 2023-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: A0173900008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Asphaltreplos West 2023-2024
D.10.MÜP.21b U Großflächen West, Asphaltreplos West 2023-2024
Asphalt fräsen: 160.000 m²
DSH-V 5 herstellen: 132.000 m²
PA 8 herstellen: 19.000 m²
AC 8 DS herstellen: 5.000 m²
AC 11 DS herstellen: 4.000 m²
AC 16 BS SG herstellen: 12.000 m²
AC 22 BS SG herstellen: 84.000 m²
Die Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers:
A0173900008
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden und keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
- Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister,
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Fakultativ, sofern in Eigenerklärung zur Eignung Teil I Nr. 3 gefordert:
1. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt xxx.xxx,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
2. Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich dieses Auftrags beträgt xxx.xxx,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten v. g. Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- zu wenigstens drei geeigneten Referenzen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das HVA B-StB-Formblatt 3103 "Referenzbescheinigung"
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Eignungsnachweise gem. unten folgender Mindestanforderungen
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Sofern die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Referenznachweise nicht den unter Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind mit dem Angebot zusätzliche Referenznachweise einzureichen, die den geforderten Mindestanforderungen entsprechen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.4. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen:
- Vorlage geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; die Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen sind in Nr. 1 der unten folgenden Mindestanforderungen definiert,
- Angaben zum Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS). Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt.
Siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de