Rahmenvereinbarung über Umzugsarbeiten für das RBS Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2023-0105
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330408
Fax: +49 8923330409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330408
Fax: +49 8923330409
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Umzugsarbeiten für das RBS
Rahmenvereinbarung über Umzugsarbeiten für das RBS
Umzüge Schulen
Rahmenvereinbarung über Umzugsarbeiten für Schulen
Die LHM behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die LHM behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Umzüge Kindertagesstätten
Rahmenvereinbarung über Umzugsarbeiten für Kindertagesstätten
Die LHM behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Die LHM behält sich die Option offen, diese Rahmenvereinbarung 3 Mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jahresumsatz vom letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Der Jahresumsatz muss mindestens 1 Mio. Euro/Jahr betragen.
Der Bieter muss eine Lizenz für den gewerblichen Güterkraftverkehr vorweisen.
Der Bieter muss als Referenz mind. eine erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall ein vergleichbare Rahmenvenvereinbarung mit ähnlichen Mengen.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als 3 Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge inkl. Verlängerungsoptionen:
Los 1:
44.000 Std. (Personal und LKW) und 30.000 Stk. Umzugskartons.
Höchstabrufmenge: 16.500 Std. (Personal und LKW) und 11.250 Stk. Umzugskartons pro Jahr (1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge).
Los 2:
24.000 Std. (Personal und LKW) und 16.000 Stk. Umzugskartons.
Höchstabrufmenge: 9.000 Std. (Personal und LKW) und 6.000 Stk. Umzugskartons pro Jahr (1,5 fache von der geschätzten Abrufmenge).
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EUGH (Urt v. 17.06.2021, C-23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).