Lieferung von Strom ab 01.01.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-034-5440
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz-der-Deutschen-Einheit 1 / Sehensander Weg 23
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 843157313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuburg-schrobenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Strom ab 01.01.2026
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Herkunftsnachweis inklusive Netznutzung und Messdienstleistung für die Abnahmestellen der beiden Auftraggeber (Landratsamt und Landkreisbetriebe)
Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- LandratsamtAbnahmestellen: derzeit 17 geschätzter Jahresverbrauch: 1.230.000 kWh- LandkreisbetriebeAbnahmestellen: derzeit 4geschätzter Jahresverbrauch: 70.000 kWh
Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- LandratsamtAbnahmestellen: derzeit 8geschätzter Jahresverbrauch: 300.000 kWh- LandkreisbetriebeAbnahmestellen: derzeit 17geschätzter Jahresverbrauch: 250.000 kWh
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzgebiet der Stadtwerke Neuburg
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilanstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.