VE 4140 ÜSS-Eindickung Referenznummer der Bekanntmachung: 24-2023 / AiB22-T-001- Abschluss
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldplatz 13
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tiefbauamt
E-Mail:
Telefon: +49 921-251675
Fax: +49 921-251701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 4140 ÜSS-Eindickung
Klärwerk Bayreuth
- Ausbaupaket A -
Stadt Bayreuth Luitpoldplatz 13 95444 Bayreuth Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die
Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Überschussschlammeindickung
- Lieferung der Lastangaben
- Lieferung der Elektroangaben für die E-Technik
- Lieferung von Montagezeichnungen
- Lieferung und Montage von Pumpen, Rohrleitungen und Armaturen in der Energiezentrale
- Lieferung und Montage von Schlammeindickungsaggregaten
- Lieferung und Montage der Dokumentation und Einbauzeichnungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
VE 4140 ÜSS-Eindickung
Postanschrift: Handelsplatz 2
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04319
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 034186898-0
Fax: +49 34186898-40
Internet-Adresse: http://www.flottweg.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YTR6GTP
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.