Neubau Verwaltungs-/Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Äußere Brucker Straße 33
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abt. Einkauf, Frau Marion Schwarz
E-Mail:
Telefon: +49 91318234224
Fax: +49 91318234477
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.estw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Verwaltungs-/Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen
Die Erlanger Stadtwerke AG haben ein Verwaltungsgebäude mit 3 Etagen sowie ein Technikgebäude im Busbetriebshof Erlangen errichtet. Im Rahmen des hier vorliegenden Vergabeverfahrens werden Los 1 Regenwasserhaltung und Los 2 Landschaftsbauarbeiten ausgeschrieben.
Die Vergabe der gesamten Maßnahme erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sektorenverordnung (SektVO) im Offenen Verfahren unter Berücksichtigung des 20 %-Kontingentes für nicht EU-weite Vergabeverfahren.
Regenwasserrückhaltung
Frauenauracher Str. 90, 91056 Erlangen
Die Hauptmassen für das vorliegende Gewerk Regenwasserrückhaltung betragen:
• Ca. 95 m³ Regenrückhaltung
• Ca. 2 Stk Rückstauklappen im Fertigsteilschacht
• Ca. 50 m Rohrleitungen demontieren
• Ca. 430 m³ Gräben und Aushub
• Ca. 430 m³ Erdaushub abfahren
• Ca. 240 m³ Liefermaterial
• Ca.150 m² Betonplfaster aufnehmen und lagern für Wiederverwendung
• Ca. 100 m³ Frostschutz, Schottertragschciht
Landschaftsbauarbeiten
Die Hauptmassen für das vorliegende Gewerk Landschaftsbauarbeiten betragen:
• Ca. 170 m² Betonpflaster aufnehmen und lagern für Wiederverwendung
• Ca. 535 m Borde und Einfassungen
• Ca. 1.560 m² Betonpflaster verlegen
• Ca. 300 m² Asphaltarbeiten (Halbstarre Deckschicht)
• Ca. 780 m³ Frostschutz, Schottertragschicht
• Ca. 30 m Entwässerungsrinne
• Ca. 11 Fahrradbügel liefern und setzen
• Ca. 120 m Zaunarbeiten
• Ca. 200 m² Vegetationstechnische Bodenarbeiten
• Ca. 17 Stk Baumpflanzungen
• Ca. 160 m Abwasserleitungen
• Ca. 420 m³ Gräben und Aushub
• Ca. 80 m³ Liefermaterial
• Ca. 700 m Leerrohre bis DN 110
• Ca. 600 m Rohrgraben
• Ca. 1500 m bauseitig bereitgestelltes Kabel verlegen
• Ca. 5 Stk Kunstoffschächte
• Ca. 5 Stk Kabelzugschächte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen unter dem in Ziff. I.3. angegebenen Link zum Download zur Verfügung:
— alle Angaben sind in der geforderten Form und vollständig elektronisch einzureichen. Fehlende oder unvollständige Angaben können zum sofortigen Ausschluss des Bieters vom weiteren Verfahren führen,
— der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. die Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten,
— die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nichtregistrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten,
— Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet,
— Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2 gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform,
— die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3. angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen,
— der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531873
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1, Satz 1 bleibt unberührt.