Lieferung, Implementierung und Wartung eines Labor-Informationssystems (wettbewerblicher Dialog)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Innstraße 76
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Watson Farley & Williams LLP
E-Mail:
Telefon: +49 89237086-0
Fax: +49 89237086-222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-passau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Implementierung und Wartung eines Labor-Informationssystems (wettbewerblicher Dialog)
Ziel des wettbewerblichen Dialoges ist die Entwicklung der Leistungsbeschreibung und schließlich die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Implementierung und Wartung eines Labor-Informationssystems (LIS) für das Klinikum Passau an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen. Die Bieter haben dabei eine Gesamtlösung anzubieten, die den Zielsetzungen entspricht und die Vorgaben des Klinikums Passau erfüllt.
Das Klinikum Passau („Klinikum“) ist ein Krankenhaus der Versorgungsstufe II und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Regensburg. Es verfügt über 656 Akutbetten, wobei jährlich rund 32.000 Patienten stationär behandelt werden. Das Klinikum Passau beschäftigt ca. 1.700 Mitarbeiter und beherbergt auch eKliniine Pflegeschule.
Das Klinikum Passau treibt die Digitalisierung des Klinikums weiter voran. Diesbezüglich werden verschiedene Bereiche des Krankenhauses unter Geltung des Krankenhauszukunftsgesetzes digitalisiert und weiter ausgebaut.
Ziel des wettbewerblichen Dialoges ist die Entwicklung der Leistungsbeschreibung und schließlich die Vergabe eines Vertrages über die Lieferung, Implementierung und Wartung eines Labor-Informationssystems (LIS) für das Klinikum Passau an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen. Die Bieter haben dabei eine Gesamtlösung anzubieten, die den Zielsetzungen entspricht und die Vorgaben des Klinikums Passau erfüllt.
• Lieferung eines Labor-Informationssystems (LIS) für das Klinikum Passau mit Folgenden Anforderungen:
- Konsolidierung und Harmonisierung der bestehenden LIS-Landschaft möglichst auf einen Hersteller ggf. mit einem weiteren Subsystem;
- Implementierung einer bidirektionalen LIS-Schnittstelle mit dem Labor Engelschalk sowie Etablierung Anforderungsmaske für Versandparameter mittels Order-Entry-System;
- Umsetzung Order-Entry-Anforderung für Betriebsarzt;
- Digitalisierung des Nachforderungsprocedere (Einführung einer Nachforderungsmaske mit Etablierung eines Messenger-Systems im Bereich der Probenannahme);
- Digitalisierung Bestellung von Medikamenten und Blutprodukten;
- Visualisierung von Laborprozessen, Qualitätsindikatoren sowie Analysedaten an der Schnittstelle zu PDMS-Systemen sowie
• Implementierung des Labor-Informationssystems (LIS) in die Systemlandschaft des Klinikum Passau sowie
• Erbringung von Wartungsleistungen bezogen auf das Labor-Informationssystems (LIS) für das Klinikum Passau.
Bezogen auf die Service- und Wartungsleistungen hat der Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren (Grundlaufzeit). Danach verlängert sich der Vertrag jedes Jahr um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber nicht sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres mittels einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag kündigt (einseitiges Kündigungsrecht).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemein. mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1)Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners nebst Kontaktdaten;
(2)Bewerbergemein. sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem TA muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden:
(a)in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
(b)in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c)in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
(d)in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e)in der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserkl. nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemein. zwingend ausgeschlossen. Eine Mehrfachbeteiligung von Unternehmen durch parallele Teilnahme am Vergabeverfahren als einzelner Bewerber und / oder Mitglied einer Bewerbergem. und / oder als UA ist nur unter Bed. der geltenden Rechts zulässig
(3)Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4)Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5)Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass
(a)er die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b)er Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c)er unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d)er nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e)er den Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(f)Einverst. Abfrage nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG
(6)Einverständniserkl. zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren;
(7)Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergem.) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft, Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (zB UA) und Bestätigung, dass auf Verlangen des
Auftraggebers unverzüglich die Verpflichtungserkl.(en) für wesentl. Teilleistungen auf der Vorlage des Formblatts Verpflichtungserkl. des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erf. Mittel dieser Unt.zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentl. Leistungsteile erbringen sollen, entspr. Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung; sofern eine Berufung auf die Eignung erfolgt ist Verpflicht.erkl. und Nachweis Eignung unmittelbar mit TA einzureichen.
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen:
(1) Nachweis — nicht älter als 12 Monate – einer gültigen Betriebs- und Vermögenshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherers. Die Mindestdeckungssummen muss [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden betragen und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden, auch durch Cyberangriffe, wie z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Betriebs oder Datenschutzverstöße umfassen (Mindestanforderung) ;
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in EUR (netto) des Bieters id Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR (netto) des Bieters in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzen nachweisen, dass die folgenden leistungsspezifischen Anforderungen erfüllt sind. Die benannten Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die Leistungen im Zeitraum 1. Juli 2018 bis einschließlich 30. Juni 2023 oder aktueller erbracht worden sein.
Folgende inhaltlichen Anforderungen müssen bei den Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderung):
• Mindestens drei Referenzprojekte in einer Krankenhausumgebung, mindestens ein Referenzprojekt davon im Bereich kritischer Infrastruktur iSd Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV),
• Folgende inhaltlichen Anforderungen müssen bei jeder Referenz erfüllt werden (Mindestanforderung):
- Lieferung eines Labor-Informationssystems (LIS),
- Implementierung des Labor-Informationssystems (LIS) in eine bestehende Systemlandschaft sowie
- Erbringung von Wartungsleistungen bezogen auf das Labor-Informationssystems (LIS)
(2) Angaben zum vorgesehenen (stellvertretenden) Projektleiter mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung, Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und zur einschlägigen und branchenspezifischen Berufserfahrung in Jahren. Ein tabellarischer Lebenslauf ist für die Personen jeweils als Anhang beizufügen;
(3) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) unterteilt nach Geschäftsführung/Inhaber, Festangestellte mit fachrichtungsbezogenem Abschluss und freie Mitarbeiter (keine Unterauftragnehmer) und sonstiges Personal; sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und gegebenenfalls Vorlage einer Erklärung des als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmens, mit der der Unterauftragnehmer versichert, dass im Falle der Beauftragung die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Auftragsdurchführung vorhanden sind (Verpflichtungserklärung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem angegebenen Direktlink zur eVergabeplattform abgerufen werden und werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform abrufbar. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Vergabe- und Verfahrensbedingungen“).
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
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Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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