Patientenüberwachungssystem für die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen am Standort Dillingen Referenznummer der Bekanntmachung: DW_KHZG_03-2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ziegelstraße 38
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Postanschrift: Alter Wall 20-22
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Oliver Jauch / Dr. Simon Manzke
E-Mail:
Telefon: +49 40500360480
Fax: +49 40500360444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Patientenüberwachungssystem für die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen am Standort Dillingen
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH ("KDW") betreibt die Kreisklinik St. Elisabeth in Dillingen und die Kreisklinik Wertingen in Wertingen im Regierungsbezirk Schwaben (Bayern). An beiden Standorten stehen 317 Betten für eine gehobene medizinische Grund- und Regelversorgung zur Verfügung. Insgesamt werden über 900 Mitarbeiter*innen beschäftigt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Hardware für ein Patientenüberwachungssystem (Monitoring) für die Kreisklinik St. Elisabeth in Dillingen.
Kreisklinik St. Elisabeth Ziegelstraße 38 89407 Dillingen a.d. Donau
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Patentenüberwachungssystem mit Transportkonzept für unterschiedliche Funktionsbereiche. Das System besteht aus Patientenmonitoren, Kombinations- und Einzelparametermodulen, Überwachungszentralen und der Server-Infrastruktur mit dem zugehörigen Zubehör, Verbrauchs- und Montagematerial, wie z.B. bei den Monitoren mit Lizenzen, SPO2-Sensor, Blutdruckmanschetten in verschiedenen Größen, EKG-Kabel etc. bzw. z.B. beim Atemgasmodul mit Kabel/Schläuche, notwendige Sensoren, Verbrauchsartikel u .ä.
Alle beschriebenen Komponenten verstehen sich betriebsfertig montiert, installiert und in Betrieb genommen. Dies schließt Akkus und Ladegeräte für mobile Geräte ausdrücklich mit ein.
Die Lieferung, Montage und Installation von DLG Intensiv hat noch im Jahr 2023 zu erfolgen. Die Lieferung, Montage und Installation von DLG OP erfolgt im Jahr 2024.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Laufzeiten für die beiden Abschnitte des Leistungsverzeichnisses ergeben sich aus diesem bzw. Ziff. II.2.4 dieser EU-Bekanntmachung.
Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) und § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabeunterlagen sowie die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen-Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische Staatsangehörige, Unternehmen und Lieferanten. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KDW für geeignet erachteter Belege nachweisen.
WL. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für Patientenüberwachungssysteme und vergleichbaren Systemen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von KDW für geeignet erachteter Belege nachweisen. KDW behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich (Aufschlüsselung gemäß Formblatt in den Angebotsunterlagen) in den letzten 3 Jahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Stichtag: 01.07.2018). Vergleichbar sind realisierte Projekte im Zusammenhang mit der Lieferung von Hardware für Patientenüberwachungssysteme und vergleichbaren Systemen. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. KDW kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns abzugeben. Das in den Angebotsunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch via Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal".
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen ("KDW") erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28.07.2023 über die Vergabeplattform an KDW adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass KDW keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. KDW behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. KDW kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. KDW behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. KDW ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6GZJ
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.