Beschaffung von Core-Switchen, Access Switchen, WLAN-Komponenten, Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023KHI000006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hillmann, Kathleen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Core-Switchen, Access Switchen, WLAN-Komponenten, Dienstleistung
Im hausinternen Datennetz des StMWi werden zwei Cisco Core Switche, zwei Cisco WLAN Controller und für die ausfallsichere Anbindung der Firewall Systeme dedizierte Access Switche betrieben. Zusätzlich werden in den Besprechungs- und Schulungsräumen sowie in ausgewählten Büros des StMWi sog. WLAN-Accesspoints (AP) betrieben.
Die Softwarewartung des Herstellers (Cisco Systems) ist für die o.g. Komponenten abgelaufen, sodass diese erneuert werden müssen.
In den Büros der Führungsspitze (ca. 60-70 Räume) und den Büros der Abteilungsleitungen (10 Räume) soll zudem Netzzugriff per WLAN flächendeckend zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen in weiteren 25 Zimmern bereits vorhandene AP ebenfalls ausgetauscht werden. Als Redundanz für Ausfälle müssen zudem 20 weitere AP beschafft werden.
Die neu zu beschaffenden Netzwerkkomponenten müssen mit dem zentralen Netzwerkmanagement des StMWi „Cisco DNA Center“ und der Netzwerksicherheitslösung „Cisco ISE“ kompatibel sein. Es kommen somit für den fehlerfreien Betrieb der untereinander in Wechselwirkung verknüpften IT-Netzwerkkomponenten ausschließlich Geräte der Firma Cisco Systems in Frage.
Nähere Informationen zur ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Im hausinternen Datennetz des StMWi werden zwei Cisco Core Switche, zwei Cisco WLAN Controller und für die ausfallsichere Anbindung der Firewall Systeme dedizierte Access Switche betrieben. Zusätzlich werden in den Besprechungs- und Schulungsräumen sowie in ausgewählten Büros des StMWi sog. WLAN-Accesspoints (AP) betrieben.
Die Softwarewartung des Herstellers (Cisco Systems) ist für die o.g. Komponenten abgelaufen, sodass diese erneuert werden müssen.
In den Büros der Führungsspitze (ca. 60-70 Räume) und den Büros der Abteilungsleitungen (10 Räume) soll zudem Netzzugriff per WLAN flächendeckend zur Verfügung stehen. Zusätzlich müssen in weiteren 25 Zimmern bereits vorhandene AP ebenfalls ausgetauscht werden. Als Redundanz für Ausfälle müssen zudem 20 weitere AP beschafft werden.
Die neu zu beschaffenden Netzwerkkomponenten müssen mit dem zentralen Netzwerkmanagement des StMWi „Cisco DNA Center“ und der Netzwerksicherheitslösung „Cisco ISE“ kompatibel sein. Es kommen somit für den fehlerfreien Betrieb der untereinander in Wechselwirkung verknüpften IT-Netzwerkkomponenten ausschließlich Geräte der Firma Cisco Systems in Frage.
Nähere Informationen zur ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von Core-Switchen, Access Switchen, WLAN-Komponenten, Dienstleistung
Ort: Kerpen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Vertragsbedingungen/Formulare" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 15.05.2023, 12.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Ortsbesichtigung
Um sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort bzgl. der zu erbringenden Leistungen hinsichtlich II. Punkt 3. e) „Optimierung der Verkabelung des Patchfeldes Serverraum“ zu machen, müssen die Bieter vor Angebotsabgabe zwingend an einer Ortbesichtigung im StMWi teilnehmen. Die Ortsbesichtigung findet voraussichtlich im Zeitraum vom 08.05.2023 bis 12.05.2023 jeweils von 9 bis 15 Uhr statt (Dauer max. 1 Stunde). Die Terminabstimmung erfolgt elektronisch über die Bieterkommunikation der eVergabe. Der Bieter hat sich dazu über die Bieterkommunikation in der eVergabe spätestens bis zum 05.05.2023 anzumelden und seinen Wunschtermin sowie einen Alternativtermin mitzuteilen.
E) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.