ZV - Zweckverband Krankenhausverband Coburg - Baufeldfreimachung ehem. BGS-Areal - Rückbau und Baufeldfreimachung BA I Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hinterer Glockenberg 25
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Donner
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Zweckverband Krankenhausverband Coburg - Baufeldfreimachung ehem. BGS-Areal - Rückbau und Baufeldfreimachung BA I
Rückbau und Baufeldfreimachung BA I
96450 Coburg
Auf dem Gelände des ehemaligen Bundesgrenzschutz-Areals (BGS-Areal) bzw. der Hindenburgkaserne am nordöstlichen Stadtrand von Coburg ist der Neubau eines Klinikums geplant. Für die geplante Umnutzung ist das Gelände zuerst baureif zu machen. Dafür ist das Gebiet in zwei Bereiche aufgeteilt, BA I und BA II. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich auf den BA I im südlichen Teil des Areals. Bevor mit dem Bau des neuen Krankenhauses begonnen werden kann, muss das Baufeld mit einer Fläche von ca. 10 ha von Gebäuden,
Verkehrsanlagen, Leitungen und Kanälen, Altlasten, usw. freigemacht werden.
Die ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Hauptteil:
- die Entkernung und Schadstoffsanierung sowie die fachgerechte Entsorgung des belasteten Materials der Bestandsgebäude und der Außenanlagen
- den Rückbau der Bestandsgebäude, unterirdischer Bauwerke und der Außenanlagen einschl. der fachgerechten Entsorgung sowie die Herrichtung und Entsiegelung der zurückgebauten Gebäude- und Verkehrsflächen
- Aushub und Entsorgung verunreinigter Böden im Bereich von Kontaminationsverdachtsflächen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188fb6a92f7-93ec883fd305157
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188fb6a92f7-93ec883fd305157
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188fb6a92f7-93ec883fd305157
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Coburg - BeschaffungsamtSteingasse 1896450 CoburgDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.
Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Hinweis zur Abgabe eines Angebots/eines Teilnahmeantrags:
Die Gesamtdateigröße "ALLER" Unterlagen der Angebote/Teilnahmeanträge dürfen 300 MB nicht überschreiten.
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 24.07.2023
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nichtinnerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat.
Weiterhin ist der Antrag unzulässig, soweit der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Auch ist der Antrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ferner ist der Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm