Austausch und Erweiterung VE-Wasseranlage Referenznummer der Bekanntmachung: KB.3030.005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 893068-5950
Fax: +49 893068-5951
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch und Erweiterung VE-Wasseranlage
München Klinik Bogenhausen, Neubau Erweiterung Ost (Neubau, HLP, Energiezentrale)
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
Für die München Klinik Bogenhausen sollen die vorhandenen Wasseraufbereitungsanlagen für Weichwasser und VE-Wasser ausgetauscht werden. Die Anforderungen für diese Anlagen ergeben sich dabei nicht nur aus dem Bestand, sondern auch aus dem bereits geplanten Erweiterungsbau.
Zur Beurteilung der Aufbereitungssysteme mit den bestehenden Anlagen wurde eine Bestandaufnahme durchgeführt und die erzeugte Wassermenge und Qualität mit dem tatsächlichen Bedarf abgeglichen. Dazu wurden zusätzlich zur Bestandsaufnahme, Revisionsunterlagen und Erfahrungen aus der Nutzung an des Klinikums Bogenhausen herangezogen.
Das Gebäude wurde in den 1970er Jahren erbaut und hat seitdem einige Veränderungen in Betrieb und Nutzung erlebt. Diese ergeben sich aus den Entwicklungen in der Medizintechnik und den Anforderungen an einen modernen Klinikbetrieb. Die aktuell größte anstehende Änderung stellt ein Erweiterungsbau Ost dar, der ebenfalls aus der Bestandszentrale mit Reinst- und Weichwasser versorgt werden soll.
Die vorhandenen Reinstwasseranlagen bestehen teilweise noch aus der Erbauungszeit und haben ihre technische Lebensdauer überschritten. Auch sind einige Anlagen auf Grund von Verkeimung oder Ausfällen außer Betrieb genommen und tragen nicht mehr zur Versorgung des Gebäudes bzw. Ausfallsicherheit der Erzeugung bei.
Vor dem Hintergrund der Erstellung des Erweiterungsbaus Ost sollen die Weich- und Reinstwassererzeugungsanlagen ertüchtigt werden. Die Anlagen stellen nicht den aktuellen Stand der Technik dar und bergen ein Risiko für die Versorgungssicherheit, Qualität und Hygieneanforderungen in Bezug auf die Reinst- und Weichwasserversorgung. Moderne Anlagen nach heutigem Stand der Technik wirken den beschriebenen Gefahren entgegen und haben einen positiven Einfluss auf die Betriebskosten. Dies ist besonders vor dem Hintergrund des Umzugs der AEMP in den Erweiterungsbau und der Zusammenlegung der Apotheke vor Ort mit der Apotheke aus Schwabing relevant. Ziel der Maßnahme ist eine Reinst- und Weichwasserversorgung nach aktuellem Stand der Technik, welche hinsichtlich Betriebssicherheit und Hygiene den Anforderungen einer modernen Klinik gerecht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Austausch und Erweiterung VE-Wasseranlage
Postanschrift: Dachauer Straße 511
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326GV8
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.