Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Fassadenbekleidung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 83125256023
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Fassadenbekleidung
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Fassadenbekleidung
Kempten (Allgäu)
1 PA Werk- und Montageplanung, statische Nachweise, bauphysikalische Berechnungen;
740 m² vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit Profilvollholzbekleidung aus Lärche Deckbreite ca. 140 mm;
56 m³ Brettschichtholz Lärche als fassadenbildende schrägstehende 276 Stück Holzscreen-Lamellen ca. 100 x 180 x 3.400 mm abbinden und montieren;
4.900 kg Schweißstahl für Kopf- und Fußpunkte der Holzscreen-Lamellen;
280 m² Edelstahl-Seilnetzgeländer h = 100 cm über Randrohren an den Holzlamellen befestigt;
170 m² Edelstahl-Seilnetzgeländer h = 100 cm über Pfosten entlang der Fluchtbalkone befestigt;
6 St. flächige Edelstahl-Seilnetzgeländer ca. 220 x 300 cm bis 420 x 346 cm zwischen Außentreppenschacht und Fluchtbalkone befestigt;
626 m² Gitterrostbeläge Maschung 30/10 mm auf den Fluchtbalkonen zwischen Fassade und Holzlamellen über Stelzlager verlegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Rechenberger Straße 7-9
Ort: Stimpfach
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: K.E.
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83125256015
Fax: +49 83125256023
Internet-Adresse: www.kempten.de